Alkoholverbot auf der nördlichen Wallhalbinsel
Neues Sicherheitskonzept wegen wilder Feierei
Party mit Alkohol in Flaschen
(Foto: Foundry Co/Pixabay)
Aufgrund der sicherheitskritischen Situation auf der nördlichen Walhalbinsel setzt die KWL GmbH, die das Gebiet im Auftrag der Hansestadt betreut, dort ein neues Sicherheitskonzept um. Dieses Konzept tritt ab Freitag dem 20. August in Kraft und ist mit dem Ordnungsamt der Hansestadt abgesprochen.
Lübeck
In den vergangenen Wochen ist es auf der nördlichen Walhalbinsel vermehrt und regelmäßig zu erheblichen Sachbeschädigungen gekommen. So wurden Schrankenanlagen der Parkplätze beschädigt, Regenwasserablaufanlagen der Schuppen zerstört, Absperrbügel und Fahrradständer herausgerissen und demoliert, des Weiteren kam es zu Einbruchdiebstählen in den vermieteten Hafenschuppen, Körperverletzung und sogar zur Brandstiftung. Zudem wurden Fensterscheiben zerstört, Gebäude durch Graffitis verunstaltet und das gesamte Areal durch erhebliche Mengen Müll belastet. Der Schaden für die Hansestadt Lübeck beläuft sich auf mehrere tausend Euro monatlich. Auslöser dieser Probleme sind Personengruppen junger Menschen, die im Laufe der Nächte auf bis zu mehrere hundert Personen anwachsen.

Mit dem neuen Sicherheitskonzept soll diese Situation verbessert und vor allem für Ruhe und Sicherheit gesorgt werden. So wird der Zugang zur nördlichen Wallhalbinsel mittels Absperrungen auf die Hauptzufahrt reduziert, um so einen kontrollierbaren Einlassbereich zu schaffen. Es wird für die gesamte nördliche Wallhalbinsel ein Alkoholverbot verhängt – ausgenommen hiervon ist der Verkauf und Verzehr auf den Flächen des Strandsalons, sowie des Terrassenbereiches des The Newport/media docks für dortige Gäste. Eine entsprechende Beschilderung wird angebracht. Sicherheitskräfte werden ab jeweils freitags bis sonntags ab 21:00 Uhr den Einlass regeln (auch mit Taschenkontrollen auf Alkohol, Drogen etc.). Mitgebrachte Musikanlagen werden untersagt.

Mit der Durchsetzung dieser Maßnahmen macht die KWL von ihrem Hausrecht im Sinne der Gäste und Mieter der nördlichen Walhalbinsel Gebrauch.
Quelle: KWL