Die neue Landesverordnung macht es möglich
Schnell noch nachmelden | Mehr Kinder für Stockelsdorfer Ferienpassaktionen zugelassen
Diana Romanski und Michael Klein

Diana Romanski und Michael Klein begleiten die Fereinpassaktionen.

(Foto: Gem. Stockelsdorf)
Nach der neuen Landesverordnung ist es kurzfristig noch möglich, Kinder für Ferienpassveranstaltungen in Stockelsdorf bis 24.9.2021 nachzumelden.
Testregelung für Schüler in den Herbstferien: minderjährige Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen, wenn sie stattdessen die Bescheinigung über die Teilnahme an der regelmäßigen Testung in der Schule vorlegen. Für die Herbstferien wird eine Sonderregelung benötigt, da die Schultestung nicht stattfindet. Daher gilt für minderjährige Schüler vom 4. bis zum 17. Oktober, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Formulare/Downloads

Für folgende Veranstaltungen ist bis Freitag, den 24. September eine Anmeldung mit Abgabe des Programmheftes im Jugendzentrum möglich:

05.10. Phänomenta

06.10. Mumpitz

07.10. Zoo Rostock

08.10. Bowling 

11.10. Minigolf

12.10. Adventure Golf

13.10. Naturrallye  

15.10. Slawendorf

Weitere Auskünfte erhaltet Ihr im Jugendzentrum Stockelsdorf „die Villa“ oder unter der Telefonnummer 0451/4987217.
Quelle: Gem. Stockelsdorf