Kreisverwaltung informiert:
Schüler-BAföG jetzt für das kommende Schuljahr beantragen
Kosten für Schule und Studium, BAföG
(Foto: Alex Barcley/Pixabay)
BAföG ist nicht nur etwas für Studierende. Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können von diesem Zuschuss profitieren.
Anspruchsberechtigt sind z. B. die Ausbildungen zur kaufmännischen, technischen oder sozialpädagogischen Assistenz, schulische Ausbildungen in Medizinberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie. Auch Schülerinnen und Schüler von Fachoberschulen sowie von Berufsoberschulen können eine Förderung nach dem BAföG beantragen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, besteht ein Anspruch ab Klasse 10 bei notwendiger Unterbringung außerhalb des Elternhauses.

Die Höhe der Förderung hängt von der Schulform und den elterlichen Einkünften ab (außer Berufsoberschule).

Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt. Es muss also nicht zurückgezahlt werden. Anträge und Informationen erhalten Sie online unter www.bafög.de sowie beim Kreis Ostholstein - Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG - unter den Tel.-Nr. 04521 788-517 und 788-408 oder per E-Mail an bafoeg.ostholstein@afa.landsh.de.
Quelle: Kreis OH