So geht es ab dem 11. Januar mit Schulen und Kitas weiter
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(Foto: Luisella Planeta Leoni/Pixabay)
Das Land wird die Januar-Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen erstatten. "Zur Entlastung der Eltern stellen wir rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können wir den Januar beitragsfrei gestalten", erklärte Finanzministerin Monika Heinold.
Das Geld für die Erstattung der Kita- und Ganztagsbetreuungsbeiträge will das Land über die noch freien Mittel für die Kompensation aus dem Frühjahr (15 Millionen Euro) sowie über den Härtefallfonds (10 Millionen Euro) finanzieren.

Kita-Notbetreuung wird fortgesetzt

"Wir setzen dabei alles daran, auch in dieser besonders schwierigen Situation Eltern und ihre Kinder weiterhin bestmöglich zu unterstützen", sagte Sozialminister Dr. Heiner Garg. Der Kita-Betrieb in Schleswig-Holstein wird sich wieder am Stufenkonzept orientieren. Die Betretungsverbote werden fortgeführt. Eltern, die keine alternative Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung haben, können die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, wenn:
  • mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen dringend tätig ist,
  • sie alleinerziehend und berufstätig sind,
  • ihr Kind einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand hat,
  • ihr Kind aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert ist.
Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege können stattfinden, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden. Garg appellierte an die Eltern, wenn möglich, ihre Kinder nicht in die Kita oder Kindertagespflege zu bringen, sondern Zuhause zu betreuen. Ziel der Landesregierung sei es, die Kitas wieder im Regelbetrieb zu öffnen, sobald das Infektionsgeschehen es zulasse.

Erstattung der Elternbeiträge

Für den Januar werden die Eltern von den Kosten der Kindertagesbetreuung entlastet. Das Land übernimmt die Beiträge unabhängig davon, ob die Eltern ihr Kind zu Hause betreuen oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen. Dies gilt auch für die Kindertagespflege. Die Erstattung wird wie im Frühjahr 2020 abgewickelt.

Erhöhung des Kinderkrankengeldes

Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Dieser Anspruch gilt auch dann, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen sind.

Erstattung von Verdienstausfall

Berufstätige Eltern können 67 Prozent ihres entstandenen Verdienstausfalls für bis zu zehn Wochen, Alleinerziehende für längstens 20 Wochen erstattet bekommen. "Der Schutz von Kindern hat weiterhin höchste Priorität. So werden selbstverständlich auch weiterhin Eltern und Kinder, die besonders belastet sind, mit den vorhandenen Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe unterstützt," erklärte Garg.

Kein Präsenzunterricht in den Schulen

Ab dem 11. Januar ist der Präsenzunterricht in schleswig-holsteinischen Schulen ausgesetzt. Man wolle allen Schüler:innen ermöglichen, ihre Bildungslaufbahnen wie geplant fortzusetzen, sagte Bildungsministerin Karin Prien. Deshalb böten die Schulen ab Montag den Abschlussjahrgängen entsprechende Lern- und Vorbereitungsangebote in Präsenz an. Wie bereits im Frühjahr wird es wieder eine Notbetreuung für Schüler:innen der Jahrgangsstufen 1-6 geben.

Digitalisierung kann Schule nicht ersetzen

Mit dem Aussetzen des Präsenzunterrichtes wolle das Land möglichst schnell und dauerhaft unter eine landesweite Inzidenz von 50 kommen, damit die Schulen wieder im Präsenzunterricht öffnen können, betonte die Bildungsministerin. Sie warnte vor falschen Erwartungen an die Digitalisierung. "Schule ist ein besonders wertvoller Ort. Der Unterricht im Klassenverband dient nicht nur dazu Wissen zu vermitteln. Er ist ein sozialer Raum, ein Lernraum und für manche Kinder und Jugendliche auch ein Schutzraum. Selbst das beste Lernmanagementsystem, selbst die perfekte Videokonferenz, können das Erlebnis gemeinsamen Lernens im Klassenraum nicht ersetzen". Am Ende dieser Phase wolle man daher die Erfahrungen im Lernen auf Distanz auch wissenschaftlich evaluieren.

Am 16. und 17. Januar werde das Land abhängig von den Inzidenzwerten, der Entwicklung der Virusmutation sowie der Beschlusslage von Bund und Ländern prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Schulen eventuell auch schon vor Februar wieder schrittweise für den Präsenzunterricht öffnen können. Sollte die Zahl der Neuinfektionen in Schleswig-Holstein dauerhaft deutlich unter der Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner liegen, könne es schon vorher zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts kommen, erklärte Prien.

Für die Zeit nach dem Lockdown hat das Bildungsministerium einen Corona-Reaktionsplan erarbeitet. Zukünftig werden in Landkreisen, in denen die Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner steigt, die Schüler:innen ab Jahrgangsstufe 7 automatisch in den Wechselunterricht gehen. Weiterhin wird es eine inzidenzabhängige Maskenpflicht an den Schulen geben.

Kein Präsenzunterricht für Berufsschüler:innen

Auch in den berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren findet bis Ende des Monats kein Präsenzunterricht statt. Ausnahmen gibt es für den Unterricht in Abschlussklassen, für Prüfungen und wichtige Klassenarbeiten. Sofern das Infektionsgeschehen dies ermögliche, sei ab 1. Februar wieder Präsenzunterricht vorgesehen,erklärte Minister Dr. Bernd Buchholz. In Kreisen mit einem Inzidenzwert von über 50 gilt allerdings die Einschränkung, dass maximal 50 Prozent der Schüler:innen in Präsenzform unterrichtet werden dürfen. Bei Klassengrößen von mehr als 15 Jugendlichen sei durch Teilung der Gruppe oder entsprechend große Räume sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. "Mit dieser Regelung schaffen wir für die Schulen einen klaren Handlungsrahmen, gewähren ihnen zugleich aber auch die erforderliche Flexibilität, um den Schulbetrieb sachgerecht gestalten zu können", ergänzte Buchholz.
Quelle: StK SH