Wie teuer kommt Stockelsdorf der Neubau des GaM in Bad Schwartau?
Symbolbild Gymnasium

Symbolbild Gymnasium

(Foto: Bild von Jami auf Pixabay )
Bad Schwartau hat sich in der gestrigen Online-Sitzung des Hauptausschusses dagegen ausgesprochen, eine eigene Gesellschaft zum Zweck des Schulneubaus zu gründen.
Dieser Beschluss muss zwar erst noch durch die Stadtverordnetenversammlung endgültig entschieden werden, wenn man aber den Unterlagen folgt, kann man erkennen, dass eine eigene GmbH Bad Schwartau sehr viel Geld und Aufwand kosten würde.

So oder so hat der Neubau des Gymnasium am Mühlenberg (GaM) Auswirkungen auf die Schulkostenbeiträge je Schüler, denn laut neuem Schulgesetz dürfen ab dem Jahr 2023 alle jährlichen Abschreibungen für ab dem 1. Januar 2008 entstandene Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Schulen sowie für technische Anlagen als Betriebsvorrichtungen bei Gebäuden einschließlich der Aufwendungen für Kreditzinsen in den Schulkostenbeiträgen angesetzt werden.

Gemeinden dürfen die in ihrem Eigentum befindlichen Gebäude über 80 Jahren abschreiben, die GmbH hingegen hätte auf etwas zwischen 30 und 50 Jahren abschreiben müssen (je nach Baustoffverwendung etc.). Damit wären die jährlichen Abschreibungen höher ausgefallen und der Schulkostenbeitrag wäre beträchtlich gestiegen. Ohne Gründung einer eigenen Gesellschaft erwartet Bad Schwartau somit einen Anstieg der Schulkostenbeiträge von rund 1.500 Euro im Jahr je Schüler in 2021 auf rund 1.900 Euro im Jahr 2025. Letztendlich werden die umliegenden Gemeinden darüber an den Investitionskosten für einen Neubau beteiligt, denn im Schnitt kommen 63,82 % der Schüler des Gymnasiums aus den Umlandgemeinden. Zum Vergleich: Bei GmbH-Gründung würden die Schulkostenbeiträge wegen des kürzeren Abschreibungszeitraums laut Hochrechnung in dem Jahr 2025 bei rund 3.100 € je Schüler liegen.

Beflügelt dieser Umstand jetzt wieder die Diskussion um ein eigenes Gymnasium für Stockelsdorf?
Mal abgesehen von den immensen Kosten für einen Schulbau, wo sollte das Gebäude hin? Jeder noch nicht bebaute Flecken wird für Wohnbau benötigt. Und dann wäre da noch der Umstand, dass Stockelsdorf als sogenannter Stadtrandkern II. Ordnung gilt und somit gar nicht erst die Genehmigung des Landes für den Bau eines eigenen Gymnasiums bekäme. Aber Gesetze können sich manchmal ändern…
Inken Schmidt