Zwei Hotelübernachtungen zu Weihnachten in SH erlaubt
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) verteidigte Schleswig-Holsteins Sonderweg in Hinsicht auf die Corona-Maßnahmen in seiner Regierungserklärung im Landtag.
Eine der wohl am wichtigsten Regelungen besagt, dass das Land Hotelübernachtungen bei Familienbesuchen über Weihnachten erlaubt. Das sei auch mit der Opposition abgestimmt. Der einfache Hintergrund ist, dass Weihnachtsbesuch sich zum Übernachten ins Hotel begeben kann und nicht mit in der vielleicht viel zu kleinen Wohnung übernachten muss. Daher sind vom 23. bis 27. Dezember jeweils maximal zwei Übernachtungen erlaubt.
Dafür wird wohl kein geschlossenes Hotel extra öffnen, aber einige Hotels sind nach wie vor geöffnet, denn es gibt natürlich auch schon länger Ausnahmen für Übernachtungen aus beruflichen Gründen, sozial-ethischen Gründen (z.B. Beerdigung oder Sterbebegleitung) oder medizinisch veranlassten Gründen (z.B. Begleitung eines Kindes bei einem Krankenhausaufenthalt). Nur Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind derzeit in Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen verboten.
Bis auf Kiel und Kreis Pinneberg Inzidenzwert unter 50
Günther erklärte weiterhin, dass sich das konsequente Vorgehen Schleswig-Holsteins im Kampf gegen das Coronavirus auszahlt: Mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 steht der echte Norden im Bundesvergleich besonders gut da. Die vergleichsweise positiven Zahlen seien allerdings kein Grund, sich jetzt zurückzulehnen: “Was uns gemeinsam wichtig ist, dass wir jetzt nicht lockern, nur um kurz darauf wieder Einschränkungen zu machen”, sagte Günther und appellierte an die Abgeordneten, den konsequenten Kurs auch weiterhin zu unterstützen.
Finanzgrundlage für Krankenhäuser
Die Verhandlungen mit den Regierungschefs der Bundesländer und der Kanzlerin hätten zu gemischten Ergebnissen geführt, erklärte Günther. Positiv sei, dass der Bund angekündigt habe, den Dezember als Referenzmonat für die sogenannten “Novemberhilfen” anzuerkennen. Dies sei insbesondere für die Schausteller wichtig, denen jetzt durch abgesagte Weihnachtsmärkte eine wichtige Einnahmequelle fehle.
Es gebe jedoch auch Anlass zur Kritik, sagte Günther. Bisher zahlt der Bund Geld für freigehaltene Intensivbetten an Krankenhäuser, sogenannte Freihaltepauschalen – allerdings erst, wenn in einer Region der Sieben-Tage-Wert an Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner über 70 liegt. Die derzeitige Regelung sei nicht akzeptabel, weil sie Krankenhäuser in Regionen mit niedrigen Infektionszahlen benachteilige. Schleswig-Holstein werde weiter dafür kämpfen, das bestehende Regelwerk auf einen Inzidenzwert von 50 anzupassen, kündigte der Ministerpräsident an.
Solidarisch durch die Krise
In den kommenden Wochen sei Planungssicherheit das A und O, betonte Günther. Deshalb sei es ihm auch wichtig, ehrlich zu den Restaurantbetreibern zu sein. Nach den derzeitigen Erkenntnissen sei es nicht absehbar, dass die Gastronomiebetriebe an den Weihnachtstagen sowie zum Jahreswechsel wieder öffnen könnten. Jetzt sei der Moment gekommen, an dem die Bevölkerung Solidarität mit diesen Unternehmen zeigen könne: “Nutzen Sie vielleicht einmal mehr als sonst Außer-Haus-Services und machen Sie auch andere darauf aufmerksam. Setzen Sie ein sichtbares Zeichen!” Dasselbe gelte auch für Sportvereine, erklärte der Ministerpräsident. “Kehren Sie den Vereinen nicht den Rücken, bleiben Sie dabei!”
Keine Einschränkungen im Einzelhandel
Gleichzeitig machten es die Infektionszahlen aber auch möglich, kleinere Lockerungen zu beschließen, sagte der Regierungschef. So dürften künftig wieder sogenannte “körpernahe Dienstleistungen” wie Kosmetik oder Nagelpflege angeboten werden. Auch dürfen die Tierparks, Zoos und Wildtiergehege wieder öffnen.
Auch im Einzelhandel sehe die Landesregierung keinen Grund, die derzeitigen Regeln zu verschärfen, sagte Günther. Deshalb werde sich Schleswig-Holstein nicht an der bundesweit geplanten Kundenbeschränkung für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern beteiligen. Es sei richtig, weiterhin das regionale Infektionsgeschehen in den Blick zu nehmen und die Regelungen entsprechend anzupassen.
Weihnachtsfest mit Verantwortung
Die Landesregierung werde sich ebenfalls nicht an die von Bund und Ländern getroffenen Verabredung halten, die Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten und Silvester zu lockern. “Unsere Virologen sind sich einig: Corona macht an Feiertagen keine Ausnahme”, sagte er. Es sei das oberste Ziel, einen Anstieg der Infektionszahlen nach Weihnachten zu verhindern. Deshalb bleibe es im echten Norden bei der Regelung, im öffentlichen Raum nur Treffen von maximal zehn Personen aus zwei Haushalten zu gestatten. Im privaten Raum gelte die Beschränkung auf zwei Haushalte zwar nicht, sagte Günther, er bitte die Bevölkerung jedoch, sich gerade auch an den Feiertagen daran zu halten.
Hoffnungsfrohes Signal
Wenn sich alle in den kommenden Wochen diszipliniert an die Regeln hielten, könnten im neuen Jahr wieder weitere Lockerungen möglich werden, sagte der Regierungschef. Es gebe mittlerweile eine Aussicht auf einen Impfstoff, schon jetzt baue die Landesregierung mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung, der Bundeswehr und weiteren Akteuren 29 Impfzentren im ganzen Land auf. “Das ist ein hoffnungsfrohes Signal, das uns Mut macht”, betonte Günther und dankte allen Beteiligten für ihren Einsatz.
Am Sonntag will das Kabinett in Kiel eine neue Landesverordnung mit den neuen Corona-Maßnahmen beschließen. Sie soll am Montag in Kraft treten.