Seit heute Alkoholverbot im Ortskern von Stockelsdorf
Der Ausschank und Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht nur in Teilen von Stockelsdorf untersagt, sondern auch in vielen Teilen von Eutin, Fehmarn und Oldenburg.
Zusätzliche Maskenpflicht für das Gebiet zwischen Segeberger Straße, Marienburgstraße und Ahrensböker Straße Montag – Sonntag, ganztags.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein legt nicht nur die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sondern auch den Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen fest.
In Stockelsdorf betrifft das Alkoholverbot das Dreieck zwischen Segeberger Straße / Marienburgstraße/Ahrensböker Straße. Darin befinden sich Münzplatz, Rathausmarkt und Kirchplatz.
Am Anschaulichsten wird dieses in den Karten dargestellt: www.kreis-oh.de
Hier die Allgemeinverfügung www.kreis-oh.de