Handwerker hatte noch Geldstrafe offen und arbeitete trotzdem – Haftbefehl erlassen
Am 20.05.2021 gegen 07:30 Uhr kam es in der Liegenschaft der Bundespolizei, in der Schwartauer Landstraße, zu einer Festnahme eines 50-jährigen Litauers.
Der Mann war auf dem Gelände des Bundespolizeireviers, um Handwerkertätigkeiten auszuführen. Als er dann durch die Beamten kontrolliert wurde, stellte der Mann sich unwissend und wollte sich zuerst nicht ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten dann einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel wegen Trunkenheit im Verkehr gegen ihn fest.
Er war zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 EUR verurteilt worden und hatte diese bis dato nicht bezahlt. Der Mann wurde verhaftet und in den Diensträumen der Bundespolizei wurde der Haftbefehl eröffnet. Ihm wurde die Möglichkeit gegeben, die Geldstrafe zu bezahlen oder ersatzweise die nächsten 80 Tage im Gefängnis zu verbringen.
Da ein Bekannter das Geld jetzt bei einer Polizeidienststelle in Leipzig einzahlte, blieb ihm die Haft erspart und er konnte seine Arbeit fortsetzen.