Weiterhin Alkoholverbot auf dem Klingenberg und in der Sandstraße
Die Hansestadt Lübeck hat heute, 4. Juni 2021, ihre Allgemeinverfügung zum Verbot des Ausschanks und Verzehrs von Alkohol in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums verlängert. Damit ist bis einschließlich Sonntag, 13. Juni 2021, auf dem Klingenberg sowie in der Sandstraße der Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken weiterhin untersagt.
Angesichts der warmen Wetterlage halten sich Personen vermehrt in öffentlichen Bereichen außerhalb von Gebäuden auf, teilweise um hierbei über mehrere Stunden gemeinsam Alkohol zu konsumieren. An den von dieser Verfügung betroffenen Bereichen Klingenberg und Sandstraße ist zur Gefahrenabwehr das Alkoholkonsumverbot erforderlich. Der Geltungsbereich der Maßnahme ist räumlich auf die Bereiche beschränkt.
Der Klingenberg sowie die Sandstraße werden aufgrund der zentralen Lage mit Einkaufs- und Gastronomieangeboten sowie einem Ärztezentrum und drei Bushaltestellen mehrerer Linien von Fußgängern stark frequentiert. Zudem stellt der Bereich nach vorliegenden Erkenntnissen der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden einen festen Treffpunkt für bestimmte Personengruppen dar, die dort regelmäßig in der Öffentlichkeit über mehrere Stunden alkoholhaltige Getränke konsumieren. Dabei können die Mindestabstände auch zu Dritten außerhalb dieser Gruppen nicht gewahrt werden. Hinzu kommt, dass es fallweise zu körperlichen Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss kommt.
Von einer zeitlichen Beschränkung wird abgesehen, weil unabhängig von den erlaubten Verkaufszeiten für alkoholische Getränke in diesem Bereich alkoholische Getränke konsumiert werden.
Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass die bisher ausgewiesenen Bereiche bei Bedarf auch ausgeweitet werden können. Aktuell wird das Besuchsaufkommen mit Alkoholkonsum u.a. im öffentlichen Bereich um den Drehbrückenplatz / An der Untertrave beobachtet. Die Bevölkerung wird gebeten, weiterhin auf Abstände (mind. 1,5 Meter) zu achten und wenn überhaupt, maßvoll alkoholische Getränke zu konsumieren.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut: