Halbseitige Notabsperrung der Rehderbrücke ab heute (Mittwoch), 13 Uhr
Schäden in der Tragkonstruktion erfordern die Notabsperrung der stadteinwärts führenden Fahrspur auf der Rehderbrücke.
Die im Jahr 1936 erbaute Rehderbrücke weist erhebliche Schäden in der Tragkonstruktion, insbesondere an den Lagern des Brückenmittelteils über dem Elbe-Lübeck-Kanal auf.
Im Ergebnis der im Juli 2021 durchgeführten jährlichen Bauwerksprüfung wurde festgestellt, dass ein Lagerbauteil defekt ist und die Verkehrslasten nicht mehr aufnehmen kann. Um dieses defekte Lager zu entlasten, muss der Bauwerksbereich im Einflussbereich des Lagers umgehend für den Verkehr gesperrt werden.
In Folge dessen erfolgt heute, 14. Juli 2021, ab 13 Uhr vorab eine Notabsperrung des stadteinwärts führenden Fahrstreifens auf der Brücke auf einer Länge von rund 10 Metern. Der Verkehr wird auf der verbleibenden Spur vorbeigeführt. Die der Umsetzung der endgültigen Verkehrsführung befindet sich zurzeit in Abstimmung und erfolgt voraussichtlich in der kommenden Woche.
Seit 2019 laufen bereits umfangreiche Untersuchungen ob und wie das Bauwerk instandgesetzt werden kann. Dazu wird das Bauwerk nachgerechnet, was sich aber aufgrund des Alters und der zum Teil schlechten Dokumentation der verwendeten Materialien als sehr aufwendig gestaltet. So sind für die Berechnungen nicht nur klassische Berechnungsverfahren anwendbar, sondern kommen auch, um das Bauwerk nicht „kaputt zu rechnen“, wissenschaftlich-alternative Berechnungsmethoden zur Anwendung. Im Ergebnis dieser Berechnungen wird derzeit die Möglichkeit der Lagererneuerung geprüft. Der zeitliche Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Lagererneuerung beträgt ca. ein Jahr.
Die Brücke wird weiterhin jährlich auf sichtbare Veränderungen geprüft.
Die Schifffahrt kann das Bauwerk weiterhin passieren. Ferner können die unterführten Uferwege ebenfalls von Fußgängern genutzt werden.
Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten.