Stockelsdorf

Wer entsorgte illegal seine Heizungstherme in Stockelsdorf?

Einmal im Jahr kann jeder kostenfrei Sperrmüll beim Zweckverband Ostholstein (ZVO) anmelden. Generell eine gute Sache, aber Vorsicht wenn Nachbarn den Sperrmüllhaufen vergrößern oder versuchen Nicht-Sperrmüll entsorgen zu lassen.

Am 15. November war Sperrmüllabholung. Am Abend davor waren viele Sammler unterwegs, um noch das ein oder andere gute Stück für den Eigengebrauch oder den Weiterverkauf zu retten. Dagegen haben diejenigen, die den Sperrmüll angemeldet haben, in der Regel nichts einzuwenden. Wohl aber dagegen, wenn der Haufen durchwühlt wird und Unrat verstreut wird oder – das greift leider immer mehr um sich – etwas dazugestellt wird. Im Interesse guter Nachbarschaft fragt man vorher, ob man seinen Stuhl, Tisch oder Sessel mit dazustellen kann. Sollte der ZVO dieses dann nicht mitnehmen, weiß man wenigstens, wer s wieder zurücknehmen würde, denn alles über drei Kubikmeter pro Auftrag wird nicht mitgenommen.

Bei “normalem” Sperrmüll ist der ZVO zwar sehr kulant, wie von einigen Betroffenen zu hören ist. Was aber Elektro-Großgeräte wie Waschmaschinen, Backofen, Kühlschrank oder Fernseher angeht: Diese Dinge müssen extra angemeldet werden. Aber auch deren Abholung erfolgt durch den ZVO einmal pro Jahr kostenfrei.

Autoreifen, Papier und Pappe, Organische Abfälle, Mineralische Abfälle, Hausmüll, Mofas, befüllte Kartons, Gartenzäune, Waschbecken, WC, Duschwannen, Badewannen, Fensterrahmen, Türen, Kachelöfen und Markisen gehören laut ZVO-Internetseite NICHT in den Sperrmüll.

Im aktuellen Fall hat einfach jemand seine Heizungstherme illegalerweise zu einem angemeldeten Sperrmüll mit dazugestellt. Erkennt sie jemand? War ein Heizungsbauer vor Ort, um sie irgendwo auszubauen? 

“Das ist eine riesen Sauerei”, schimpft ein Anwohner. Erstens versperrt dieses Monstrum den Fußweg und zweitens holt der ZVO die jetzt nicht mehr ab.

Was also tun? Den Sperrmüll so spät wie möglich rausstellen oder am besten erst morgens kurz vor Abholungsbeginn?  Das lässt sich nur in den seltensten Fällen regeln. Die Nacht über “Wache” halten?

Sollte Ihnen so etwas passieren, kontaktieren Sie den ZVO, dort ist man bemüht, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden. 

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"