Erst nimmt der alkoholosierte Fahrer einem zivilen Streifenwagen die Vorfahrt und dann wird auch noch eine Streifenwagenbesatzung, die man unschwer erkenn kann, Zeuge des Unfalls. Zum Glück keiner schwer verletzt.
In der Nacht zu Dienstag (22.02.) ereignete sich im Einmündungsbereich der Kanalstraße und Glockengießerstraße ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW Golf sowie einem zivilen Streifenwagen der Polizei. Der Golf-Fahrer stand unter Alkoholeinfluss. Verletzt wurde niemand.
Gegen 00:00 Uhr befuhr ein 36 Jahre alter Lübecker mit seinem VW Golf die Glockengießerstraße in Richtung Kanalstraße. Beim Linksabbiegen übersah er einen aus Richtung Hubbrücke herannahenden PKW. Trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung der Fahrerin, konnte einen Zusammenstoß nicht verhindert werden. Sowohl die beiden Beamtinnen der Lübecker Kriminalpolizei, die sich im unfallbeteiligten Zivilwagen befanden, als auch der 36 Jahre Golf-Fahrer blieben infolge des seitlichen Aufpralles unverletzt.
Eine Streifenwagenbesatzung des 1. Polizeireviers war zufällig in gleicher Fahrtrichtung unterwegs und wurde Zeuge des Geschehens. Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellten die Beamten Atemalkoholgeruch bei dem Lübecker fest. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,74 Promille. Deswegen wurde die Entnahme einer Blutprobe auf der Dienststelle angeordnet und der Führerschein beschlagnahmt.
Der Golf wurde stark beschädigt abgeschleppt. Der Zivilwagen blieb weiterhin fahrbereit. Nach jetzigem Erkenntnisstand beläuft sich der Sachschaden auf insgesamt 6000 Euro.