Unangeleinte Hunde werden immer öfter angeleinten Hunden und Passanten zum Verhängnis. Über den Anleinzwang wird sich oft hinweggesetzt.
Bereits am Mittwochnachmittag, 27.04.2022, ist es in den Lübecker Wallanlagen zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Hunden gekommen. Der angeleinte Hund eines 52-Jährigen aus Lübeck wurde dabei von einem anderen, nicht angeleinten Hund gebissen und am Hinterlauf verletzt.
Gegen 16.00 Uhr war der 52-jährige Hundehalter im Bereich der Wallanlagen, zwischen Possehlstraße und Stadtgraben, in unmittelbarer Nähe der Puppenbrücke, mit seinem angeleinten dänisch-schwedischen Farmhund unterwegs.
Auf den Stufen der dortigen Anlegerstelle hielten sich zu diesem Zeitpunkt auch zwei Männer mit einem American Staffordshire Terrier mit hellbraunem/beigem Fell und weißer Schnauze auf. Der Hund war nicht angeleint und rannte plötzlich auf den Hund des Lübeckers zu und griff diesen an. Den zwei Männern gelang es erst nach einiger Zeit und nur mit Mühe, den Angriff zu lösen.
Um mögliche zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können, verlangte der Halter des angegriffenen Hundes den Namen des anderen Hundehalters. Dieser teilte ihm jedoch nur einen Vornamen und eine Handynummer mit, die Polizei oder der Ordnungsdienst der Stadt Lübeck wurden zu dem Vorfall nicht hinzugeholt.
Der dänisch-schwedische Farmhund wurde nur eine Stunde später zum Tierarzt gebracht, der drei Bisslöcher im rechten Hinterlauf feststellte und vor Ort behandelte.
Als der 52-Jährige anschließend Kontakt zum Halter des American Staffordshire Terriers aufnehmen wollte, stellte er bei mehreren Anrufversuchen fest, dass er unter der Handynummer niemanden erreichen konnte.
Sollte der Halter nicht ermittelt werden, wird der Lübecker vermutlich auf den bislang entstandenen Kosten sowie den Folgekosten sitzen bleiben.
Der mutmaßliche Hundehalter war ca. 20 – 25 Jahre alt, ca. 1,70 m – 1,80 m groß und hatte dunkle kurze Haare und einen Bart. Er hatte einen dunklen Teint und eine sportliche Figur und sprach Deutsch mit Akzent.
Als Bekleidung ist ein weißes Sweatshirt bekannt.
Der männliche Begleiter sah im sehr ähnlich und unterschied sich hauptsächlich durch die dunkle Bekleidung.
Am nächsten Tag erstattete der betroffenen Hundehalter Anzeige bei der Polizei, die nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das “Gesetz zum Halten von Hunden” ermittelt.
Bei dem Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Nach dem Gesetz kann ein Hund, unabhängig von der Rasse, durch die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auch zu einem sog. “gefährlichen Hund” erklärt werden, was wiederum zusätzliche Pflichten für das Führen und Halten mit sich bringt.
Zudem liegt möglicherweise auch noch ein Verstoß gegen die Lübecker Stadtverordnung zum Anleinzwang vor, der wiederum mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
Das 1. Polizeirevier Lübeck sucht nun Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und auch Angaben zu den beiden Männern mit dem American Staffordshire Terrier machen können.
Hinweise nimmt das 1. Polizeirevier Lübeck unter der Telefonnummer 0451-1316145 oder per Email an luebeck.prev01@polizei.landsh.de entgegen.