110&112

Brand im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses

Verdacht der schweren Brandstiftung

[LÜBECK]

Die Beamten des 3.
Polizeireviers Lübeck wurden Donnerstagabend (5. Februar) zu einem Feuer in Lübeck/St. Gertrud gerufen. Der Brand wurde in einer Wohnung im 1. OG eines Mehrfamilienhauses lokalisiert. Das
Gebäude musste evakuiert werden. Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten eine
verletzte Person aus der Wohnung retten.  Als die Beamten des
3. Polizeireviers am Einsatzort eintrafen, hatte sich der Großteil der Bewohner
bereits aus dem Gebäude entfernt, alle weiteren Wohnparteien wurden evakuiert.
Die vom Brand betroffene Wohnung befand sich im ersten Geschoss, auf der linken
Seite des Hauses. Die Berufsfeuerwehr Lübeck begann mit den Löscharbeiten und
verschaffte sich Zugang zu der betroffenen Wohnung. Aus dieser entwich dichter
schwarzer Rauch. Eine Frau wurde aufgefunden und gerettet. Die 61-Jährige war
bei Übergabe an die Rettungskräfte ansprechbar. Sie erlitt eine starke
Rauchgasintoxikation und hatte Verletzungen im Gesicht auf. Offenbar befand sie
sich in einem psychischen Ausnahmezustand, da sie sich aggressiv gegen eine
erforderliche medizinische Versorgung wehrte, indem sie gezielt in Richtung
Einsatzkräfte der Polizei, des Rettungsdienstes und der Feuerwehr schlug. Die
Lübeckerin musste durch die Polizeibeamten mittels Hilfe von körperlicher Gewalt
auf der Trage des Rettungsdienstes fixiert werden, damit sie anschließend zur
weiteren Behandlung in ein Lübecker Krankenhaus gebracht werden konnte.

Die Ermittlungen zur Klärung der Brandursache wurden noch am Donnerstagabend vom
Kriminaldauerdienst Lübeck vor Ort aufgenommen. Das Feuer entstand in der
besagten Mietpartei, griff nicht auf andere Teile des Gebäudes über. Aufgrund
der Rußentwicklung ist die betroffene Wohnung nicht bewohnbar, zudem wurde sie
durch die Kriminalpolizei beschlagnahmt. Der Schaden beläuft sich nach ersten
Schätzungen auf etwa 5000 Euro. Nach Abschluss der feuerwehrtechnischen Maßnahmen konnten die Anwohner wieder in ihr Zuhause.

Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung wurde gegen
die Mieterin eingeleitet, weiterhin muss sie sich wegen des tätlichen Angriffs
auf Vollstreckungsbeamte und des Widerstandes verantworten.

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