Ostholstein
Aufstallungspflicht endet im Kreis Ostholstein
Ab Samstag, den 22. Mai, darf Geflügel im ganzen Kreis Ostholstein wieder aus dem Stall.
Seit März gab es keine neuen Nachweise der Geflügelpest mehr im Kreis Ostholstein, sodass jetzt auch die ornithologisch besonders bedeutsamen Bereiche an der Küste und um bestimmte Binnenseen nicht mehr aufstallungspflichtig sind.
Geflügelausstellungen, -märkte und -veranstaltungen ähnlicher Art bleiben aber zunächst noch im gesamten Kreisgebiet verboten!