Land veröffentlicht neue Corona-Regeln
Mit einem neuen Erlass regelt die Landesregierung die weiteren Corona-Regeln in den Kreisen mit einer Inzidenz von über 50.
Der nun veröffentlichte Erlass setzt die Entscheidungen der Landesregierung vom vergangenen Mittwoch für die Woche vom 22. bis 28. März um. Er ergänzt die bereits bestehenden Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung.
Regeln ab einer 50er-Inzidenz
- Kund:innen dürfen Geschäfte nur mit Termin betreten (click & meet). Die Termine können dabei auch vor Ort gebucht werden. Die Betreiber:innenmüssen außerdem die Kontaktdaten der Kund:innen erheben.
- Die Betreiber:innen der Geschäfte müssen dafür sorgen, dass wartende Kund:innen die Abstandsregelung einhalten können. Das gilt auch für Outlet-Center oder Einkaufszentren für die Verkehrsflächen außerhalb der Verkaufsstellen.
- Diese Regelungen gelten nicht für folgende Verkaufsstellen: Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).
- Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Gedenkstätten, oder Zoos dürfen ebenfalls nur mit Termin betreten werden.
Die entsprechenden Vorschriften werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügungen geregelt. Diese werden ab Montag der Folgewoche aufgehoben, wenn der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in der laufenden Woche an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.
Weiterer Erlass in Arbeit
Derzeit wird ein weiterer Erlass für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 erarbeitet. Vorgesehen ist beispielsweise, dass der Einzelhandel in diesen Fällen in den Click-&-Collect-Modus wechseln wird. Bestellte Waren dürfen dann nur noch nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
Erlass im Wortlaut