Jetzt neu: Ringreiten gehört zum Immateriellen Kulturerbe

Die schleswig-holsteinische Tradition des Ringreitens ist Teil des Immateriellen Kulturerbes (IKE). Das gab das Kulturministerium heute (22. März) bekannt.

Kulturministerin Karin Prien zeigte sich erfreut, dass die Kulturministerkonferenz jetzt der Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) gefolgt ist: „Traditionen und Bräuche, die wir gemeinsam feiern und über viele Jahrzehnte erhalten, sind sichtbarer Ausdruck von Zusammenhalt und Gemeinschaft. Wie wichtig das ist, wird uns gerade jetzt in der Zeit der Pandemie bewusst.“ Das Ringreiten, das vor allem an der Westküste Schleswig-Holsteins als Volksfest gefeiert werde, sei ein schönes Beispiel für die identitätsstiftende Bedeutung gemeinsamen Erlebens. „Ich freue mich, dass mit dem Ringreiten nun die vierte kulturelle Tradition aus dem Norden Eingang gefunden hat in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“, so Prien.

Das Verzeichnis soll die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland abbilden. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Insgesamt wurden bislang 126 Traditionen aufgenommen. Aus Schleswig-Holstein zählen seit 2019 die „Helgoländer Dampferbörte“, seit 2014 das „Biikebrennen” und das „Niederdeutsche Theater“ dazu.

Die Aufnahme des Ringreitens in das Verzeichnis hatte die Expertenkommission unter anderem damit begründet, dass es eine „identitätsstiftende Wirkung hat und in der lokalen Bevölkerung sowie in den Reitvereinen breit verankert ist. Durch den festen Charakter und die verschiedenen Geschicklichkeitsspiele erfolgt oftmals eine spielerische Weitergabe von Wissen und Können“.  Beim Ringreiten versuchen Reiterinnen und Reiter einen Ring mit einer Lanze zu treffen. Diese kulturelle Praxis entstammt der bäuerlichen Pferdewirtschaft.

www.unesco.de/kultur/immaterielles-kulturerbe/bundesweites-verzeichnis.html

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