Ostholstein

Erste Auffrischimpfungen starten – Einzeltermine in den Impfzentrum noch buchbar

Ab sofort kann in Anlehnung an den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz auch eine Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech/ Moderna) in den Impfzentren unter bestimmten Voraussetzungen wahrgenommen werden

Gesundheitsminister Heiner Garg hat heute (24.8.) dem Landeskabinett zur Impfkampagne gegen COVID-19 berichtet. In Schleswig-Holstein sind aktuell 69,2 % der Menschen mindestens einmal geimpft. Vollständig geimpft sind 63,1 % aller Bürgerinnen und Bürger. Damit steht Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich weiterhin in der Spitzengruppe der Länder.

Das Kabinett hat auf Vorschlag von Minister Garg beschlossen, dass das Land notwendige organisatorische Vorkehrungen trifft, um – falls erforderlich – über den 30.09.2021 hinaus ausreichende Kapazitäten zur Durchführung von Impfungen zur Verfügung stellen zu können. Damit werden die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 28.06. und 02.08. umgesetzt. Die Impfzentren werden wie angekündigt, Ende September nach dem jetzigen Planungstand schließen, da die Kapazitäten der Ärztinnen und Ärzte des niedergelassenen Bereiches, der Betriebe und der Kliniken den voraussichtlichen Bedarf decken werden.

Gesundheitsminister Heiner Garg: „Nutzen Sie jetzt noch die Chance, sich in den 28 Impfzentren impfen zu lassen, bevor diese schließen! Buchen Sie einfach Ihren Wunschtermin über www.impfen-sh.de oder schauen Sie spontan von mittwochs bis sonntags ohne Termin ab 13 Uhr in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren vorbei.“

Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner können kurzfristig unter www.impfen-sh.de Termine buchen und wahrnehmen. Dabei gibt es ab heute eine Änderung: Es werden nun nur noch Einzeltermine buchbar sein. Einen Termin für eine zweite Impfungerhalten Bürgerinnen und Bürger dann direkt im Impfzentrum oder vereinbaren diesen beispielsweise mit ihrer Hausarztpraxis, Facharztpraxis oder ihrem Betriebsarzt/ärztin, wenn der Zeitpunkt einer Zweitimpfung in den Oktober fällt. Wer eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson wählt, benötigt keine Zweitimpfung. Das Impfzentrum in Plön wird aus organisatorischen Gründen bereits zum 19.09. schließen, da es zum 1.10. geräumt sein muss. Für alle anderen Zentren wird der 26.09. der letzte Tag sein.

„Die bisherige Pandemie hat gezeigt, dass wir flexibel agieren können müssen. Daher bereiten wir uns darauf vor, auch weiterhin im Auftrag des Landes beispielsweise Unterstützung durch mobile Teams oder auch temporäre mobile Impfstellen einzurichten, wenn es die Situation erfordert“, erläutert Garg. Ferner soll ein Wiederhochfahren von Impfzentren möglich sein, falls notwendig.

Ab sofort kann in Anlehnung an den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz auch eine Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech/ Moderna) in den Impfzentren wahrgenommen werden, vorausgesetzt,

  • Sie sind 80 Jahre oder älter und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.
  • oder Sie sind immungeschwächt oder immunsuppremiert – z.B. HIV-infizierte Personen oder Patienten während einer Krebstherapie – und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.
  • oder Sie wurden vollständig mit einem Vektorimpfstoff (AstraZeneca, Johnson & Johnson) geimpft und haben die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten.

Minister Garg hat zudem einen Vorschlag für die nächste Gesundheitsministerkonferenz kommende Woche eingebracht, mit dem Ziel, zeitnah das Alter der für eine Auffrischimpfung Berechtigen auf 60 Jahre abzusenken. „Nach aktuellem Wissenstand befürworten Fachleute eine dritte Impfung, um einen nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder einen bestehenden noch zu verbessern. Das ist besonders für die vulnerablen Gruppen wichtig, zu der gerade auch ältere Menschen zählen“, begründet Garg. Die Schutzdauer nach vollständiger Impfung scheint nach dem derzeitigen Wissensstand sowohl vom Alter als auch vom Zustand des Immunsystems abhängig zu sein.

Im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge wird daher in Schleswig-Holstein auch ab September – in der Regel jedoch mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie – in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine Auffrischungsimpfung für diese besonders vulnerablen Personen angeboten werden. Aufgrund der in ausreichendem Maße verfügbaren und über die Apotheken beziehbaren Impfstoffe wird die Organisation der Impfungen, anders als im Frühjahr, von den Hausärztinnen und Hausärzten angeboten werden. In besonderen Fällen können diese auch durch mobile Teams unterstützt werden. Das Gesundheitsministerium hat die Pflegeeinrichtungen im Land bereits Anfang August über die Trägerverbände zu dem Verfahren informiert, damit diese sicherstellen, dass für jede Bewohnerin und jeden Bewohner der Kontakt zu einer Hausärztin oder einem Hausarzt hergestellt werden kann. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) etabliert flankierend ein Verfahren, in welchem Pflegeeinrichtungen sich im Einzelfall bei notwendiger organisatorischen Verstärkung melden können.

Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH betonte, dass es bei den geplanten Auffrischimpfungen in den Praxen auf exakte Empfehlungen und einen strukturierten Zeitplan ankomme: „Grundlegend wichtig sind in diesem Zusammenhang klare Vorgaben des Bundes, die eine verlässliche Planung und ein strukturiertes Vorgehen ermöglichen.  Unnötige Bürokratie und ständig wechselnde, möglicherweise sich widersprechende Vorgaben würden zu einer unnötigen Belastung für die Arztpraxen führen, die unbedingt – vor dem Hintergrund der zurückliegenden Erfahrungen – verhindert werden muss. Gemeinsam mit dem Land haben wir die Grundvoraussetzungen geschaffen, den Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, eine Auffrischimpfung anbieten zu können.“

Mittelfristig wird damit gerechnet, dass eine Auffrischimpfung auch Personen unabhängig vom Alter oder der Gefährdung angeboten werden wird. Die KVSH weist darauf hin, dass in der Regel vorerst die 6-Monatsfrist seit einer abgeschlossenen Impfung zu beachten ist auch bei den niedergelassenen Arztpraxen. Bei diesem Abstand kann davon ausgegangen werden, dass der Nutzen der Impfung in einem angemessenen Verhältnis zu den regelmäßig auftretenden Impfreaktionen steht. Derzeit etabliert die Kassenärztliche Bundesvereinigung das Abrechnungssystem für die Auffrischimpfung, die auch im niedergelassenen Bereich für die genannten Gruppen im September beginnen sollen. Für wen bereits im September eine Aufrischungimpfung in Betracht kommt, ist mit der jeweiligen Ärztin oder dem jeweiligen Arzt zu besprechen.

Ärztinnen und Ärzte, die in ihren Praxen die Corona-Schutzimpfungen anbieten, finden Sie online unter: https://arztsuche.kvsh.de/

Fragen und Antworten

Wie kann eine Person die Berechtigung für eine Auffrischimpfung nachweisen?

Die sechs Monate nach einer abgeschlossenen Impfung sowie die Berechtigung aufgrund des Impfstoffes werden in der Regel anhand des Impfpasses nachgewiesen. Und die Berechtigung nach Alter anhand eines Ausweis-Dokuments. Die Berechtigung aufgrund einer Immunschwäche oder Immunsuprimierung sind eigenverantwortlich durch die Person glaubhaft zu machen.

Sind die derzeitigen mRNA-Impfstoffe für eine Auffrischimpfung zugelassen?

Ja, eine Auffrischungsimpfung ist im Rahmen der bisher vorhandenen Medikamentenzulassung der mRNA-Impfstoffe möglich, bestätigt das Bundesgesundheitsministerium. Dies ist auch im Einklang mit der Coronaimpfverordnung der Bundesregierung. Eine gesonderte Zulassung für eine Auffrischimpfung ist nicht erforderlich. Auch der Anspruch auf Entschädigung bei gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Impfung eingetreten sind, bleibt bei den Auffrischimpfungen bestehen, infsofern die ärztlichen Sorgfaltspflichten bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffs beachtet werden.

Empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) bereits eine Auffrischimpfung?
Es gibt derzeit noch keine explizite Empfehlung der Ständigen Impfkommission dazu, jedoch spricht laut Robert-Koch-Institut aus immunologischer Sicht – nach aktuellem Kenntnisstand – nichts dagegen, zu einem späteren Zeitpunkt mit einem anderen COVID-19-Impfstoff geimpft zu werden, sei es, um einen mit der Zeit nachlassenden Impfschutz aufzufrischen oder um einen bestehenden, eventuell aber begrenzten Impfschutz (z.B. aufgrund neuer Virusvarianten) noch zu verbessern.“  (Siehe FAQ „Auffrischimpfung unter COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)). Auswertungen des Impfstatus von hospitalisierten Personen legen nahe, dass gerade in den älteren Altersgruppen eine Auffrischung bald sinnvoll ist.

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