Zweite Öffnungsphase der Schulen ab dem 4. Mai | Eltern werden individuell benachrichtigt
Die Landesregierung hat heute (28. April) die zweite Phase der Schulöffnungen beschlossen. Nach Aussage von Bildungsministerin Karin Prien ist ein regulärer Unterricht jedoch ausgeschlossen.
Das Bildungsministerium habe einen mehrstufigen Plan erarbeitet, nach dem alle Schüler*innen zumindest zeitweise Präsenzunterricht in der Schule wahrnehmen können. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens wird dabei immer im Blick gehalten.
Folgender Plan gilt für die Schulen in Schleswig-Holstein in der zweiten Öffnungsphase ab dem 4. Mai 2020:
Auch besonders förderbedürftigen Gruppen lagen im Fokus. Es werde versucht, einzelne Angebote für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) zu öffnen, damit Schüler*innen, die derzeit keinen oder wenig Kontakt zur deutschen Sprache haben, mit ihren Lehrkräften üben können.
Selbstverständlich werde die Notbetreuung fortgeführt, allerdings dürfte nicht zwischen Notbetreuung und dem Unterricht für die Jahrgänge 4 bis 6 gewechselt werden, um die Gruppen nicht zu durchmischen. „Wir werden daher sicherstellen, dass für diese Kinder auch in der Notbetreuung eine entsprechende Lernbegleitung stattfindet.“
„Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt zum 6. Mai von seiner Schule eine Information, wie das Lernen für ihn individuell weitergeht. Die Eltern können sich darauf verlassen, dass es eine Woche Vorlauf zur Planung des Schulbesuches gibt“, so Karin Prien. Dabei werde Lernen in der Schule, zu Hause und auf digitalen Kanälen von den Schulen gemeinsam und ergänzend gedacht, um allen Schüler*innen gerecht zu werden.
Gruppen entzerren, umschichtige Pausenregelungen, Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten beim Klogang, das alles erfordert Disziplin und Verständnis. Mit den Abiturienten wurde es bereits so praktiziert. Die nachfolgenden Wochen werden zeigen, ob dies auch bei jüngeren Jahrgängen einzuhalten ist, zumal die Anzahl der Schüler*innen viel größer ist.
Den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, Epidemiologisches Bulletin Nr. 19 (2020) für die Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen, folgend empfehle das Bildungsministerium zusätzlich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen in Schule auf den Laufwegen, Fluren und in den Pausen, in denen das Abstandsgebot nicht oder nur schwer eingehalten werden kann. „Wer darüber hinaus in Schule eine Mundnasenbedeckung tragen möchte, darf dies selbstverständlich jederzeit tun“, so Ministerin Prien.
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur