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Heiligen-Geist-Hospital darf geöffnet bleiben, aber nur mit erheblichen Einschränkungen

Das Alten- und Pflegeheim (APH) im denkmalgeschützten Heiligen-Geist Hospital (HGH) erfüllt nicht mehr die heutigen Anforderungen. Eine drohende Nutzungsuntersagung auf Grund von konkreten brandschutztechnischen Gefahren für Leib und Leben im gesamten Objekt konnte durch ein Interimskonzept abgewendet werden, das bis zum 30. September 2023 befristet ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Brandschutzmängel abgestellt werden.

Da die erforderlichen Maßnahmen einen hohen Planungs-, Vergabe- und Genehmigungsvorlauf erfordern, konnten nicht alle Maßnahmen fristgerecht ergriffen und umgesetzt werden. Es stand daher die Frage im Raum, ob der ermittelte Sachverhalt und die vorliegende Aktenlage dazu führen, ab dem 1. Oktober 2023 zur Gefahrenabwehr eine Nutzungsuntersagung für den gesamten Betrieb der Pflegerichtung im Heiligen-Geist-Hospital anzuordnen.

Die Bauaufsicht der Hansestadt Lübeck beauftragte deshalb am 13. Juni 2023 eine gutachterliche Stellungnahme bei einem unabhängigen Sachverständigen zur brandschutztechnischen Beurteilung einer Nutzungsuntersagung für eine Pflegeeinrichtung im Heiligen-Geist-Hospital.

Die Gutachterliche Stellungnahme ging am späten Nachmittag des 27. September 2023 bei der Bauaufsicht ein. Aufgrund der bereits erfolgten baulichen Maßnahmen sowie den bereits erfolgten Auszügen bzw. durch die Reduzierung der Belegungszahl im Rahmen des Interimskonzeptes, kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Weiterbetrieb des Alten- und Pflegeheims im HGH im reduzierten Maß möglich ist, somit keine komplette Nutzungsuntersagung mehr erfolgen muss. Das heißt:

Nur die Hälfte der bisherigen Kapazität steht zur Verfügung

Das Koberghaus darf nicht mehr genutzt werden. Das Gutachten fordert, dass es freigezogen wird. Die Langhäuser und das Querhaus können, bei weiterer Umsetzung behördlicher Auflagen, weiterhin und unbefristet genutzt werden. Unter anderem müssen Brandmelder in allen sich in Benutzung befindlichen Gebäudeteilen, zumindest in den Wohngeschossen, installiert, die. vorhandene Brandmeldezentrale (BMZ) ersetzt, Brandschutztellerventile in den in Nutzung befindlichen Bereichen eingebaut werden. Zudem ist eine Brandwache weiter vorzuhalten bis zur Umsetzung der im Gutachten genannten Maßnahmen.

Damit bestätigt das Gutachten die seitens der Hansestadt Lübeck erfassten baulichen und brandschutztechnischen Mängel. Gleichzeitig erkennt es die bisher eingeleiteten Maßnahmen als richtig an, denn ein Betrieb unter voller Belegung beziehungsweise Raumnutzung wird definitiv ausgeschlossen. Als unverhältnismäßig wird lediglich die Untersagung des gesamten Betriebs eingestuft. Die Langhäuser und das Querhaus können, bei weiterer Umsetzung behördlicher Auflagen, weiterhin und unbefristet genutzt werden. Somit steht die Hälfte der bisherigen Kapazität zur Verfügung.

Sukzessive Umzüge innerhalb des HGH geplant

Die Abstimmungen zur Behebung der noch vorhandenen Gefahren laufen bereits. Zurzeit sind 44 Bewohne:innen im Alten- und Pflegeheim Heiligen-Geist untergebracht, davon elf im Koberghaus. Durch Umzug innerhalb des Hauses wird versucht, die Zahl der Bewohne:innen im Koberghaus zu reduzieren. Aktuell stehen noch vier Plätze im Lang- und Querhaus zur Verfügung. Gleichzeitig versuchen die Verantwortlichen Lösungen zu finden, damit möglichst niemand ausziehen muss. Senatorin Pia Steinrücke wird beim Vermieter, der Stiftung HGH, und der Bauaufsicht vehement dafür einsetzen, dass ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, um sukzessive Umzüge innerhalb des HGH ermöglichen zu können.

Erhebliche finanzielle Folgen

Die finanziellen Folgen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffern. Es wird mit geschätzten zusätzlichen Verlusten von 710.000 Euro pro Jahr bei den städtischen Senior:inneneinrichtungen (SIE) gerechnet. Zeitnah sollen Gespräche mit der Stiftung geführt werden, um die Anpassung der Mietverträge zu prüfen. Schon derzeit steigen die Entgelte im HGH für die Bewohnenden aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklungen um bis zu 500 Euro im Monat.

Die SeniorInnenEinrichtungen erhalten bis zum 13. Oktober 2023 Zeit, ihre Stellungnahme zu den im Gutachten geforderten Nachweisen und erforderlichen Maßnahmen an die Bauaufsicht zu senden. Zudem soll zeitnah im Dialog mit der der Stiftungsverwaltung, dem Gutachter und der Bauaufsicht geklärt werden, wie das Gutachten für eine langfristige Nutzung des HGH als Alten- und Pflegeheim zu bewerten ist.

Die Bewohnenden, Angehörigen und Mitarbeitenden sowie der Seniorenbeirat und die Politik wurden heute Vormittag über den aktuellen Sachstand informiert.

Das Gutachten zur Brandschutztechnischen Beurteilung zur Nutzungsuntersagung ist online einsehbar unter www.luebeck.de/Gutachten-HGH.

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