„Nach den Herbstferien für zwei Wochen Maskenpflicht ab Jahrgangsstufe 5!“

Bildungsministerin Karin Prien hat angekündigt, die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in der Schule für die ersten zwei Unterrichtswochen nach Ende der Herbstferien zu verstärken.

„Wir haben aktuell ein dynamisches Infektionsgeschehen, das nur an wenigen Schulen den Unterrichtsbetrieb beeinflusst. Das ist gut so und zeigt, dass unsere Hygieneregelungen funktionieren und die Schulen bisher gut durch die Corona-Zeit gekommen sind. Um diese sehr fragile Situation nicht zu gefährden, wird es nach den Herbstferien für einen begrenzten Zeitraum auch eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht geben“, sagte Bildungsministerin Karin Prien heute (30. September) in Kiel. Das Bildungsministerium schaffe damit einen verlässlichen Rahmen für alle Schulen des Landes. Abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen seien dann die Gesundheitsämter vor Ort verantwortlich für weitere Schritte.

Die neue Regelung wurde vom Kabinett beschlossen und gilt für den Zeitraum vom 19. Oktober bis zum 31. Oktober. Sie sieht eine erweiterte MNB- Pflicht für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 (Sekundarstufe I) vor. Die Pflicht bezieht sich auf den Unterrichtsraum mit der Ausnahme von Prüfungen und mündlichen Vorträgen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, sowie auf den Schulhof, die Mensa, Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes und auf den Schulweg von der Bus- oder Bahnhaltestelle zur Schule (und zurück), soweit nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person eingehalten wird. Damit wird für einen begrenzten Zeitraum die bislang geltende Befreiung von der Maskenpflicht in der eigenen Schüler-Kohorte ausgesetzt.

Ausgenommen ist die Primarstufe mit den Jahrgängen 1 bis 4, für die eine MNB-Pflicht weiterhin auf den Gemeinflächen, aber nicht im Unterricht gilt.

Bildungsministerin Karin Prien: „Das ist ein vertretbarer Weg aus Fürsorge für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler. So können wir auch in Corona-Zeiten so viel Präsenzunterricht wie möglich für alle Schülerinnen und Schüler anbieten.“

Zusätzlich wies die Ministerin auf die weiteren Regelungen hin, die für die Zeit nach den Herbstferien gelten. So habe das Bildungsministerium mit den Schulen eine Checkliste ausgearbeitet, mit der die Schulen überprüfen können, wie sie für das hybride Lernen oder Lernen auf Distanz vorbereitet sind. „Für Eltern, Lehrkräfte und alle Schülerinnen und Schüler ist Planbarkeit wichtig“, so Prien. „Wenn die Schule nur für einen oder zwei Tage nicht im Präsenzunterricht stattfindet, weil zum Beispiel auf ein Testergebnis gewartet wird, dann lernen die Schülerinnen und Schüler selbstständig zu Hause mit ihren Aufgaben, wie sie es gewohnt sind. Ab dem dritten Tag soll dann aber der Distanzlehrplan der Schule greifen.”

Auch das Lüften nehme nach den Ferien weiter eine große Bedeutung ein. „Die Schulen im Land sind bisher nicht als Ursache für die Verbreitung des Virus in Erscheinung getreten und wir sind weiter in täglichem Austausch mit Experten aus Medizin und Wissenschaft, damit das so bleibt. Entscheidend wird sein, dass alle an Schule weiter diszipliniert die Hygieneregeln beachten. Dafür gilt, dass wir die AHA-Regel Abstand, Hygiene, Alltagsmaske um das L erweitern. L wie Lüften“, betont Prien. Schon vor zwei Wochen hatte das Bildungsministerium entsprechende Hinweise zum regelmäßigen Stoßlüften an die Schulen gegeben. Nun habe man in der Kultusministerkonferenz zusammen ein von Gesundheitsexperten entwickeltes Lüftungskonzept beschlossen, dass regelmäßiges Stoßlüften alle 20 Minuten und nach jeder Schulstunde vorsieht. „Wir können diese Pandemie nur gemeinsam in den Griff bekommen“, betont Prien.

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