110&112Lübeck

Nach Schüssen aus halbautomatischer Schusswaffe ins psychiatrische Krankenhaus

In den frühen Morgenstunden des 05.07.2020 meldeten Anrufer zunächst, dass ein ihnen unbekannter Mann an ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Kutterweg in Lübeck Buntekuh geklingelt habe und sie durch den Türspion gesehen hätten, dass der Mann offen eine Schusswaffe bei sich trage.

Wenig später wachte in der Nachbarschaft der Anrufer ein elfjähriger Junge in der Wohnung seiner Eltern in einem Mehrfamilienhaus davon auf, dass er draußen einen lauten Knall gehört hatte. Wenige Minuten später durchschlug dann ein Geschoss das Fenster seines Kinderzimmers. Das Projektil prallte an der Wand ab und landete auf dem Fußboden. Das Kind erlitt außer dem großen Schrecken glücklicherweise keine Verletzungen. 

Beamte der von den Eltern des Jungen umgehend verständigten Polizei fanden die mutmaßlich verwendete Waffe auf einer Grünfläche vor dem Haus auf. Es handelt sich dabei um eine umgearbeitete Spielzeugwaffe, aus der halbautomatisch scharfe Munition verschossen werden kann. In der Nähe trafen die Beamten sodann auch den Beschuldigten, einen 28 Jahre alten Lübecker, an und nahmen diesen vorläufig fest. Der Mann erklärte den Beamten gegenüber, er werde von Dämonen verfolgt. 

Im Verlaufe des Sonntages (05.07.) wurde dann weiter festgestellt, dass zwei in der Nähe der tatbetroffenen Wohnung abgestellte Fahrzeuge Schusslöcher in der Seitenscheibe bzw. der Windschutzscheibe aufwiesen. 

Der Beschuldigte bestritt geschossen zu haben, war aber damit einverstanden, nach den polizeilichen Maßnahmen auf einer psychiatrischen Station eines Lübecker Krankenhaus aufgenommen zu werden. 

Nachdem eine von der Staatsanwaltschaft Lübeck beauftragte psychiatrische Sachverständigte zu der Einschätzung gelangt war, dass der Beschuldigte unter einer psychischen Erkrankung leidet und er krankheitsbedingt gefährlich für die Allgemeinheit ist, ordnete das Amtsgericht Lübeck am 07.07.2020 auf Antrag der Staatsanwaltschaft an, dass der Beschuldigte wegen des dringenden Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des unerlaubten Besitzes einer scharfen Schusswaffe einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist (§ 126a StPO). Er wurde daher in die Forensik nach Neustadt in Holstein verbracht.

Aussender: Staatsanwaltschaft HL

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"