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Verbotene Pyrotechnik auf der A1 aus dem Verkehr gezogen

In den Abendstunden des 1. Dezember 2020 kontrollierten Zollbeamte einer Lübecker Kontrolleinheit des Hauptzollamts Kiel auf der Autobahn 1 ein aus Hamburg kommendes Fahrzeug. 

Der 23-jährige Fahrer gab auf Befragen an, keine verbotenen Gegenstände wie Waffen oder Drogen mit sich zuführen. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Zollbeamten im Kofferraum einen braunen Pappkarton sowie einen schwarzen Müllsack gefüllt mit Pyrotechnik. Wie sich herausstellte, waren diese polnisch beschriftet und wiesen keinerlei vorgeschriebene Kennzeichnungen auf. Damit endete der Transport des Feuerwerks auf dem Rastplatz Buddikate. 

Der Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein wurde wegen anschließender fachgerechter Beförderung und Entsorgung von insgesamt 34 Kilogramm Pyrotechnik hinzugezogen. 

Gegen den Fahrer des Fahrzeugs wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. 

„Nicht zugelassene Pyrotechnik ist in allen Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden“, so Claus-Peter Minkwitz Pressesprecher des Hauptzollamts Kiel. Selbst bei korrekter Anwendung können diese Feuerwerkskörper, zum Beispiel auf Grund der mangelhaften Verarbeitung und des unbekannten Explosivstoffs und der verwendeten Menge, zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.“ 

Zusatzinfo: Die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerks- und Knallkörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Dies gilt auch beim Transport innerhalb der Europäischen Union. Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen der Feuerwerkskörper auch Gefahr für Leib und Leben bestehen.

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