110&112

Gezielte Polizei-Kontrollen bringen zahlreiche Verstöße

Landespolizei Schleswig-Holstein nimmt an europäischer Aktionswoche teil

[LÜBECK]

Vom 7. bis 13. April hatte sich die Landespolizei Schleswig-Holstein
wiederholt an einer europäischen Aktionswoche zur Feststellung von
Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr (ROADPOL)beteiligt. Trotz
umfangreicher medialer Vorankündigung und Begleitung dieser Kontrollwoche wurden
über 20 500 zu schnell fahrende Kraftfahrzeugführende festgestellt. Während
knapp über 18 500 davon automatisiert „geblitzt“ wurden, sind über 2000 weitere
Verkehrsteilnehmende direkt nach der Geschwindigkeitsmessung von der Polizei
angehalten und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen worden.

Die Steigerung der Gesamtzahl der geblitzten Fahrzeuge (2025: 18631/ 2024:
10989) ist dabei der Tatsache geschuldet, dass in diesem Jahr zusätzlich
durchgängig ein sogenannter Blitzeranhänger auf der BAB 21 im Bereich der
Baustelle bei Nettelsee aufgestellt war. Baustellen auf Autobahnen sind erhöht
unfallbelastet, ursächlich sind immer wieder auch zu schnell fahrende
Verkehrsteilnehmende.

Besonders auffällig ist jedoch auch das Gesamtergebnis der sonstigen Verstöße
dieser Kontrollwoche, und es unterstreicht dabei ganz deutlich wie wichtig die
polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit ist. Denn ohne gezielte
Verkehrskontrollen würden gefährlich unsichere Kraftfahrzeuge und durch Alkohol
oder Drogen beeinflusste Verkehrsteilnehmende wahrscheinlich erst in den Fokus
geraten, wenn es zu spät ist, wenn sie also schon einen Verkehrsunfall
verursacht und Leib und Leben anderer gefährdet haben.

Hervorzuhebende Auffälligkeiten der Kontrollwoche: 13 Ordnungswidrigkeiten wegen des Führens von Kraftfahrzeugen mit Überschreitung von Alkohol- oder Cannabisgrenzwerten oder unter der Wirkung
anderer Drogen (§ 24a StVG), Acht Straftat § 316 StGB wegen des Führens eines Fahrzeugs, obwohl die Person infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel
nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.

Sechs Straftaten nach  §315c StGB, weil jemand beim Führen eines Fahrzeugs unter dem
Einfluss von Alkohol oder Drogen, oder durch sein rücksichtsloses Verhalten u.a.
andere gefährdet hat. Sieben Straftaten wegen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG,)
23 Mal bestand für das geführte Kfz keine oder keine ausreichende
Haftpflichtversicherung, 52Mal wurde der erforderliche Sicherheitsgurt nicht angelegt,
73 Mal mussten Anzeigen wegen des unerlaubten Nutzens des Handys geschrieben werden,
23 Mal war der Termin der erforderlichen Hauptuntersuchung überschritten
und fünfmnal lagen Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis vor (z.B. Kleinbus als
Lkw zugelassen aber als Wohnmobil ausgebaut; Fahrzeugzustand verkehrsunsicher;
Abgasanlage fehlerhaft).Zahlreiche weitere Ordnungswidrigkeiten (z.B. Verbandkasten nicht mitgeführt,
abgefahrene Reifen, Lichtmangel, Führerschein nicht mitgeführt)

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"