Ostholstein

Zahnhotline hat zweifach Grund zum Feiern

Auch nach dreißig Jahren noch höchst gefragt

[KIEL]

Die Suche nach einer barrierefreien Praxis, Information über neue Behandlungsmethoden, eine unverständliche Rechnung, Ärger über eine nicht zufriedenstellende Behandlung – seit drei Jahrzehnten können sich die Schleswig-Holsteiner bei drängenden Fragen und Problemen bezüglich ihrer Zähne und deren Behandlung an die „Zahnhotline“ wenden. 1995 von der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein sowie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) ins Leben gerufen, schloss sich im Jahr 2000 auch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) diesem Projekt an. Somit steht neben dem 30. Geburtstag auch dieses silberne Jubiläum in diesem Oktober an.

Sie war die erste ihrer Art, als vor 30 Jahren die Patientenberatungsstelle der schleswig-holsteinischen Zahnärztinnen und Zahnärzte gegründet wurde. Zurückzuführen ist die Idee dieser unabhängigen Beratungsstelle auf den damaligen Vizepräsidenten der Kammer, Zahnarzt Hans-Peter Küchenmeister. Die Idee ergab sich aus einem Gespräch mit der damaligen Sozialministerin Heide Moser. Direkt mit im Boot saß die KZV S-H. Insbesondere in Person von Vorstand Dr. Immo von Stebut unterstützte sie die Umsetzung und Finanzierung dieses neuen Angebots.

  Vom 15. Oktober 2000 an gab es auf Anregung des jetzigen Kammerpräsidenten Dr. Michael Brandt eine Kooperation mit Verbraucherberatungsstellen der schleswig-holsteinischen Verbraucherzentrale: So konnten nun Patientinnen und Patienten ihre Anliegen in Kiel, Lübeck, Heide und Norderstedt in einem persönlichen Gespräch vor Ort erörtern. „Das war ein wichtiger Meilenstein unserer Patientenberatung. Trotz der ausführlichen Beratungsmöglichkeiten per Telefon haben wir immer wieder diesen Bedarf ausgemacht“, hält Küchenmeister, der aktuell als Verwaltungsratsvorsitzender der VZSH fungiert, fest. Im Januar 2003 folgte dann auch die Beratungsstelle in Flensburg.Seit einem Vierteljahrhundert geben Beratungszahnärztinnen und -zahnärzte in den entsprechenden Verbraucherberatungsstellen nach Voranmeldung circa einmal im Monat Ratschläge zum Thema Zahnbehandlung. „Für die beratenden Zahnärztinnen und Zahnärzte gelten die Gutachterrichtlinien: Für einen Zeitraum von zwei Jahren dürfen sie die Behandlung der Ratsuchenden nicht selbst übernehmen. So wollen wir die Unabhängigkeit der Beratung gewährleisten“, erklärt Dr. Claudia Stange, Kammerverantwortliche für die Zahnhotline.

 Konstant geblieben ist nicht nur die hohe Qualität der Beratung, auch die große Bandbreite der Fragen und Probleme, mit denen sich die Patientinnen und Patienten an die Zahnhotline wenden, ist über all die Zeit ähnlich geblieben. Dennoch zeigen sich damals wie heute bestimmte Themen als besonders relevant: Kosten- und Rechtsfragen machen schon seit jeher weit über die Hälfte aller Beratungen aus. Zudem zeigt sich über die Zeit, dass insbesondere Patientinnen und Patienten, die Zahnersatz benötigen oder eine Implantatversorgung in Erwägung ziehen, das Angebot des persönlichen Gesprächs in einer der Beratungsstellen der VZSH in Anspruch nehmen.

Natürlich haben das Internet und die einschlägigen Suchmaschinen eine gewisse Veränderung der konkreten Fragen mit sich gebracht. „Die Menschen googlen heutzutage zwar häufig nach den unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten, aber oftmals bleibt dennoch der Wunsch, sein Anliegen mit einem menschlichen Berater zu klären. Allein schon aufgrund der teilweise unüberschaubaren Anzahl an Infos aus dem Internet “, stellt Christina Kiencke, Mitarbeiterin der Zahnhotline, fest. „Bestimmte Anfragen nehmen auch ständig zu: zum Beispiel nach Zahnärztinnen und Zahnärzten, die besondere Behandlungsmethoden anbieten, Hausbesuche durchführen oder auf die Behandlung von Menschen mit Behinderung spezialisiert sind.“

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