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Frontalzusammenstoß zweier Pkw auf der Landesstraße 185 bei Bad Schwartau

[BAD SCHWARTAU]

Der Fahrer eines 3er BMW geriet Donnerstagnachmittag (29. Januar)
auf der L185 kurz hinter dem Ortsausgang Bad Schwartau in den Gegenverkehr und
stieß dort frontal mit einem Seat Leon zusammen. Beide Fahrer erlitten leichte
Verletzungen, an dem BMW und dem Seat entstanden erhebliche Schäden im
Frontbereich. Die Polizei ermittelt gegen Fahrer des BMW wegen des Verdachts der
fahrlässigen Körperverletzung und des Verdachts der Gefährdung des
Straßenverkehrs.

Nach vorliegendem Sachstand fiel der 73-jährige Lübecker (Staatsangehörigkeit:
Deutsch) mit seinem 3er BMW Cabriolet zunächst in der Straße Alt Rensefeld in
Bad Schwartau auf. Ab der dortigen Grundschule soll er stadtauswärts fahrend
mehrfach von seiner Fahrspur nach links in den Gegenverkehr gefahren sein und
auch einen Leitpfosten touchiert haben. Auf Lichtzeichen und Hupe soll der Mann
nicht reagiert haben.

Kurz hinter dem Ortsausgang Bad Schwartau schließlich geriet der Lübecker erneut
auf die Gegenfahrbahn und prallte dort frontal mit einem Seat Leon zusammen. Der
44 Jahre alte Fahrer des Seat und der Fahrer des BMW zogen sich leichte
Verletzungen zu.

Bedingt durch die Wucht des Zusammenpralls entstanden an beiden Fahrzeugen
jedoch erhebliche Beschädigungen im Frontbereich. Die Schadenshöhe beläuft sich
nach einer vorläufigen Einschätzung auf circa 45 000 Euro. Beide PKW waren nicht
mehr fahrbereit. Ein Abschleppunternehmen übernahm den Abtransport der
Fahrzeuge.

Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellten die eingesetzten Polizisten Hinweise
auf körperliche Mängel bei dem 73-Jährigen fest, unter anderem einen körperlich
bedingten unsicheren Gang und allgemeine Gebrechlichkeit. Ferner wirkte der
Lübecker desorientiert und er konnte teils den polizeilichen Anweisungen nicht
folgen.

Vor diesem Hintergrund beschlagnahmten die Polizisten den Führerschein des
BMW-Fahrers und untersagten ihm bis auf Weiteres die Weiterfahrt. Gegen ihn
wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und
fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Auch die Führerscheinstelle wird im
Rahmen der Ermittlungen in Kenntnis gesetzt.

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