Lübeck

Gefahrenstelle Auffahrt? Sicher auf die Fernstraße kommen

Verkehrssicherheitsaktiven des ACE Auto Club Europa

[LÜBECK]

Besonders die deutschen Autobahnen gelten als sicher. Dennoch kommt es auch hier immer wieder zu Unfällen. Mit 1,19 Verkehrstoten je einer Milliarde Fahrzeugkilometer im Jahr 2025 liegt die Zahl relativ niedrig – doch für uns beim ACE Auto Club Europa gilt: Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Mit der Aktion „Gefahrenstelle Auffahrt? – Sicher auf die Fernstraße“ nimmt der ACE in diesem Jahr das Auffahren auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Bundesstraßen in den Blick – überall dort, wo ein Beschleunigungsstreifen zur Verfügung steht.

Der Beschleunigungsstreifen verläuft parallel zur Fahrspur und dient dazu, die eigene Geschwindigkeit dem Verkehr anzupassen. Wegen der hohen Geschwindigkeiten auf Fernstraßen ist das Einfädeln jedoch oft anspruchsvoll. Wir alle kennen die Situation: Besonders unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer fühlen sich unsicher, doch auch Geübte geraten bei dichtem Verkehr schnell unter Stress.

Gerade deshalb schauen unsere rund 700 Ehrenamtlichen zum Tag der Verkehrssicherheit 2026 ganz genau hin. Der ACE dokumentiert bundesweit Risiken, Fahrfehler und Gefährdungen und rückt so diese sensiblen Stellen des Straßenverkehrs in den Fokus. Auffahren über den Beschleunigungsstreifen – aber richtig!

Was gilt beim Auffahren? Wer über den Beschleunigungsstreifen auf eine Fernstraße auffährt, hat einiges zu beachten. Der Beschleunigungsstreifen dient dazu, das Einfädeln in den fließenden Verkehr zu erleichtern. Er bietet ausreichend Strecke, um die eigene Geschwindigkeit an den Verkehr auf der Fahrspur anzupassen. Dabei darf die gesamte Länge des Beschleunigungsstreifens genutzt werden. Beim Wechsel auf die Fahrspur sollte die Geschwindigkeit an die des übrigen Verkehrs angeglichen sein. Rechtzeitig vor dem Einfädeln muss der Blinker gesetzt werden, um zu signalisieren, dass man auffahren möchte. Wichtig ist jedoch: Blinken allein reicht nicht! Wer blinkt, muss weiterhin den Verkehrsfluss beobachten. Erst wenn sich eine geeignete Lücke bietet, darf auf die rechte Fahrspur eingefädelt werden. Dabei ist der Schulterblick unerlässlich, um auch den toten Winkel zu sehen. Zudem gilt: „Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt“ (§ 18 Absatz 3 StVO). An Auffahrten gilt kein Reißverschlussverfahren. Einfädeln nicht geschafft – was nun?

Wenn sich auf dem Beschleunigungsstreifen keine Möglichkeit zum Einfädeln bietet, müssen Sie laut StVO am Ende des Streifens anhalten und warten, bis sich eine ausreichende Lücke im fließenden Verkehr ergibt. Ein plötzliches Einfahren ist untersagt, da dies andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann. Dieses Anhalten kann jedoch ein nicht unerhebliches Risiko darstellen – sowohl für Sie selbst als auch für den nachfolgenden Verkehr. In solchen besonderen Fällen kann es gerechtfertigt sein, auf dem Standstreifen weiterzufahren und sich von dort, und ohne andere zu gefährden, in den Verkehr einzuordnen. Oft genügen bereits wenige Meter auf dem Standstreifen, um die eigene Geschwindigkeit an die der rechten Fahrspur anzupassen und sich so in eine passende Lücke einzuordnen.

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