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Zahlreiche Verstöße bei Aktionswoche festgestellt

Verkehrskontrolle im Rahmen der europaweiten Aktionswoche "Alcohol & Drugs"

[LÜBECK]

Bei der stationären Verkehrskontrolle des 2. Polizeireviers
Lübeck im Rahmen der europaweiten ROADPOL-Aktionswoche (European Roads Policing
Network) haben Einsatzkräfte am Montag (15. Juni) zahlreiche Verkehrsverstöße
festgestellt. Kontrolliert wurde der Verkehr in der Einsiedelstraße im Lübecker
Stadtteil St. Lorenz Nord.

An diesem Tag führten Beamtinnen und Beamte des 2. Polizeireviers
Lübeck in der Zeit von zehnUhr an bis bis 18 Uhr eine stationäre Verkehrskontrolle in
der Lübecker Einsiedelstraße durch. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen der
europaweiten ROADPOL-Aktionswoche „Alcohol & Drugs“ bei welcher etwa 200
Fahrzeuge kontrolliert wurden. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte durch den
Kommunalen Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck, das Zollamt Lübeck sowie den
Ortsverband Lübeck des Technischen Hilfswerks. Insgesamt waren 27 Personen an
dem Kontrolleinsatz beteiligt.

Die Kontrollstelle wurde für den Verkehr eingerichtet, der in Richtung
Eric-Warburg-Brücke unterwegs war. Ziel der Maßnahme war insbesondere die
Feststellung von Fahrten, welche unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder
Medikamenten stattfanden. Im Verlauf der Kontrolle stellten Einsatzkräfte drei Fahrzeugführer fest, bei
denen sich der Verdacht ergab, dass sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
fuhren. In zwei Fällen verlief ein Vortest positiv auf THC, bei einem weiteren
wurde THC und Amphetamin nachgewiesen. Zudem fanden die Beamten in diesem Pkw
zusätzlich eine geringe Menge Amphetamine, die beschlagnahmt wurde.
Bei einem weiteren Fahrzeugführer nahmen die Einsatzkräfte Alkoholgeruch wahr.
Eine anschließende beweissichere Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,28
mg/l, was einer Blutalkoholkonzentration von ungefähr 0,56 Promille entspricht.
Darüber hinaus wurde bei einem Mitfahrer eine geringe Menge Kokain gefunden.
Gegen die betroffene Person wurde ein Ermittlungsverfahren nach dem
Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Insgesamt drei Fahrzeugführer waren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis
unterwegs. Hierzu gehörte ein polnischer Pkw-Fahrer, dem die Fahrerlaubnis
bereits vor Jahren entzogen worden war. Zudem wurde der Fahrer eines
Kleinkraftrades kontrolliert, der nicht im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnisklasse war. Besonders auffällig verhielt sich ein weiterer
Pkw-Fahrer, der beim Erkennen der Kontrollstelle im stockenden Verkehr wendete
und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Das Fahrzeug konnte durch ein
nachfolgendes Einsatzfahrzeug eingeholt und kontrolliert werden. Dabei stellte
sich heraus, dass dem Fahrer die Fahrerlaubnis im April 2026 aufgrund von acht
Punkten im Fahreignungsregister entzogen worden war. Der mitgeführte
Führerschein wurde entsprechend beschlagnahmt. Bei einem Fahrzeugführer fanden die Beamten zudem einen zugriffsbereit in der Fahrertür aufbewahrten Teleskopschlagstock sowie ein Einhandmesser. Entsprechende waffenrechtliche Maßnahmen und Verfahren wurden eingeleitet.

Neben der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren, ahndeten die
Einsatzkräfte eine Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten. In 13 Fällen war
der Sicherheitsgurt nicht angelegt, sieben Fahrzeugführer nutzten während der
Fahrt verbotswidrig ein Mobiltelefon. Weitere 91 Verstöße wurden im Bereich der
sonstigen Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt. Hierzu zählten unter
anderem Fahrzeuge mit erloschener Betriebserlaubnis, mangelhafter Bereifung,
fehlenden Kindersitzen, einer unzureichenden Ladungssicherung von Hunden sowie
einer Gasflasche als Gefahrgut. Allein für den letztgenannten Verstoß, kommt ein
Bußgeld in Höhe von 500 Euro in Betracht.

Zudem wurden Verstöße aufgrund der Nutzung einer sogenannten Blitzer-Warn-App,
einer abgelaufenen Hauptuntersuchung, fehlender Fahrzeugdokumente sowie eines
nicht rechtzeitig angezeigten Führerscheinverlustes festgestellt. In 42 Fällen
führten Verkehrsteilnehmer das vorgeschriebene Warn- beziehungsweise
Erste-Hilfe-Material nicht mit.

Ein Fahrzeug wurde aufgrund des Verdachts einer Manipulation an der Abgasanlage
zur weiteren technischen Begutachtung einem Sachverständigen zugeführt. Darüber
hinaus stellten die Einsatzkräfte bei einer kontrollierten Person eine
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung fest. Zudem ergaben sich Hinweise auf
einen Anfangsverdacht der Schwarzarbeit bei drei polnischen Staatsangehörigen.
Die entsprechenden Feststellungen wurden an die zuständigen Behörden
übermittelt.

Die Kontrollmaßnahmen wurden von den kontrollierten Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmern überwiegend positiv aufgenommen. Viele zeigten Verständnis
für die Kontrollen und deren Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die
Risiken durch Alkohol- und Drogenfahrten zu reduzieren.

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