Straßenverkehrszählung 2021 startet in diesem Monat

Ab dem 22. 4. werden in Schleswig-Holstein Straßenverkehrszählungen durchgeführt. Gezählt wird in in unserem Bundesland mittels Kameras, in anderen Bundesländern teilweise mit Zählpersonal.

Am 6. April 2021 startet die bundesweite Zählung des Straßenverkehrs. Die Ergebnisse liefern Erkenntnisse über die Verkehrsentwicklung auf Deutschlands Straßen. Sie können bei der Verkehrsplanung oder der Erörterung von Lärmschutzmaßnahmen hilfreich sein. Ein Drittel der insgesamt 40.000 Messstandorte befindet sich an Autobahnen oder Bundesstraßen.

Die Straßenverkehrszählung findet alle fünf Jahre statt. Pandemiebedingt wurde die für 2020 angesetzte Zählung auf 2021 verschoben. Im Zeitraum von April bis Oktober 2021 wird der Straßenverkehr in der gesamten Republik erfasst. Die gesammelten Daten werden an die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) übermittelt und geprüft. Die Zählungen finden nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur statt.

Neben den Zählstandorten an Autobahnen und Bundesstraßen werden in den meisten Bundesländern auch die Verkehrszahlen auf Landes- und Kreisstraßen erfasst. Im Bundesfernstraßennetz kommen unter anderem Dauerzählstellen zur Erfassung der Daten zum Einsatz.

Nach Beendigung des Erfassungszeitraumes werden Daten für jeden Zählabschnitt des Bundesfernstraßennetzes vorliegen, aus denen dann Jahreswerte und weitere Kenngrößen berechnet werden. Diese bilden wichtige Basisdaten für die Verkehrsplanung. Zudem werden die Jahresfahrleistungen und die mittleren Verkehrsstärken für Autobahnen und Bundesstraßen ermittelt. 

Im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Nord beginnen die Zählungen in Niedersachsen am 6. April, in Hamburg am 20.4. und am 22.4. in Schleswig-Holstein und enden im Oktober 2021. Die Zählung wird von verschiedenen Auftragnehmern übernommen. Die Zählungen werden in Schleswig-Holstein mittels Kameras, in Hamburg ausschließlich über Zählpersonal (Erfassen durch Strichlisten) und in Niedersachsen sowohl durch Zähler:innen als auch über Kameras vorgenommen. Der Einsatz von Kameras erfolgt unter der Berücksichtigung aller geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die Kameras befinden sich nicht im Dauerbetrieb. Die Aktivierung erfolgt nur am jeweiligen Zähltag. Sämtliche Aufnahmen dienen ausschließlich der quantitativen Erfassung des Verkehrs und werden nach erfolgter Auswertung gelöscht. 
In der Regel werden pro Zählstelle an 8 Tagen für jeweils 3 Stunden Daten am Nachmittag erhoben, zudem erfolgt davon an jeweils 2 Zähltagen eine Zählung für 2 Stunden am Vormittag.

Über die Autobahn GmbH des Bundes:

Die 2018 gegründete Autobahn GmbH des Bundes verantwortet seit dem 1. Januar 2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland. Mit 13.000 Kilometern Autobahn ist die Gesellschaft eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland.

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