Bundesagentur für Arbeit gibt grünes Licht für Drittstaatsangehörige und Asylbewerber als Erntehelfer
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schlug den Einsatz von Asylbewerbern als Erntehelfer vor und die Bundesagentur für Arbeit (BA) folgt dem Vorschlag nun. Auch Drittstaatsangehörige mit Erlaubnis für Hotel und Gastronomie dürfen helfen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft erteilt. Die Regelung gilt rückwirkend seit dem 1. April bis zum 31. Oktober 2020. Mit der Globalzustimmung können unbürokratisch weitere Arbeitskräfte für die Saisontätigkeit in der Landwirtschaft gewonnen werden.
Konkret geht es um eine befristete deutliche Verfahrenserleichterung bei der Beschäftigungsaufnahme. Die BA muss ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme nun nicht mehr in jedem Einzelfall erteilen. Die Arbeitskräfte können so schneller ihre Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.
Die Globalzustimmung gilt für
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat damit auch eine deutliche Verbesserung für Drittstaatsangehörige erreicht, die bisher im Hotel- und Gaststättenbereich tätig waren. Personen aus Drittstaaten, die derzeit wegen der Schließung von Hotels und Restaurants beschäftigungslos sind, können ohne erneute Zustimmung der Arbeitsagentur bis Ende Oktober 2020 eine Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft