Neuer Schutzstandard in Friseursalons

Manch eine(r) kann es kaum erwarten: Ab (voraussichtlich) 4. Mai dürfen Friseursalons unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen wieder öffnen.

Einige halten es für verfrüht, viele haben es schon herbeigesehnt, denn nicht jeder kann mit dem Langhaarschneider umgehen, bzw. möchte gern mal wieder eine richtige Frisur tragen.

Schlechte Nachrichten gibt’s allerdings für Bartträger: Bartpflege und Rasur dürfen noch nicht wieder durchgeführt werden. Auch Wimpern färben ist noch nicht angesagt. Das wären alles Leistungen, die vis-à-vis durchgeführt werden.

Beide, Kunde und Friseur, müssen Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Nicht alle Salons werden die Vorschriften, die die zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege am Mittwoch veröffentlicht hat, durchführen können. Es lohnt sich aber, ab Montag mal bei seinem Lieblingsfriseur nachzufragen, um einen Termin zu machen.

Neuer Arbeitsschutzstandard: www.bgw-online.de

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