Schule: Distanzlern-Übungstage am 7. und 8. Januar 2021

Bildungsministerin Prien hat heute (26. November) die Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen an den Schulen in Schleswig-Holstein informiert, nachdem gestern die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundeskanzlerin die weiteren Schritte in der Pandemiebekämpfung besprochen hat.

An den Schulen im Land gelten die derzeitigen Regeln zum verpflichtenden Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiter. Auch Lehrkräfte müssten konsequent eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ein Visier ist nur mit entsprechendem Abstand von 1,5m und mit pädagogischem Erfordernis erlaubt. Dadurch sollten laut Prien die Lehrkräfte geschützt werden. Außerdem wolle man verhindern, dass im Kontaktfall ein gesamtes Kollegium oder weitere Kohorten in Quarantäne müssten, die von dieser Lehrkraft unterrichtet wurden. „Wir behalten das Infektionsgeschehen im Blick und es gibt keine Automatismen“, betonte Prien. „Unseren Corona-Reaktionsplan und die Hygienepläne werden wir entsprechend der Erfahrungen der vergangenen Wochen und der aktuellen Beschlüsse überarbeiten. Außerdem werden wir unsere Corona-Regularien für die Schulen jetzt online in einem einheitlichen, gut lesbaren und anwenderfreundlichen Dokument zusammenfassen.“

 Die Weihnachtsferien in Schleswig-Holstein starten wie geplant am vierten Adventswochenende, also am 19. Dezember 2020 und enden am 6. Januar 2021.
„Aber der Schulbeginn im Präsenzunterricht startet für alle Schülerinnen und Schüler am 11. Januar 2021“, erläutert Prien den Start ins neue Jahr. „Am 7. und 8. Januar werden wir zwei landesweite Distanzlern-Übungstage abhalten. Darüber hinaus sollen die Grundschulen die Gelegenheit erhalten, ihre Digitalkonzepte weiterzuentwickeln“, so die Ministerin. Das biete einerseits die Chance, nach einem eventuellen Familienbesuch zwischen den Jahren länger zu Hause zu bleiben und eine mögliche Ansteckung auszuschließen. Andererseits wisse man aus Erfahrung, dass das Distanzlernen geübt und Digitalkonzepte weiter entwickelt werden müssten. 

Die Punkte im Einzelnen:

  • Für die Jahrgangsstufen 1-7 findet am 7. und 8. Januar 2021 kein Unterricht statt. Sie bekommen vor den Weihnachtsferien Arbeitsaufträge für eigenverantwortliches Lernen.
  • Für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern an diesen beiden Tagen keine Betreuung organisieren können, werden die Schulen eine entsprechende Betreuung innerhalb der Kohorten anbieten. Die Lehrkräfte, die an diesen beiden Tagen keine Betreuungsaufgaben bzw. keine Schülergruppen im Distanzlernübungen unterrichten, werden diese Tage nutzen, um ihre digitalen Konzepte sowie Lehr- und Lernformen außerhalb des Präsenzunterrichts weiter zu entwickeln.
  • Für die Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab Jahrgangsstufe 8 finden an diesen beiden Tagen zwei landesweite Distanzlernübungstage statt.
  • Für die Schülerinnen und Schüler der Förderzentren findet der Präsenzunterricht nach Plan statt.
  • Für die berufsbildenden Schulen finden am 7. und 8. Januar ebenfalls zwei landesweite Distanzlern-Übungstage für die Beruflichen Gymnasien sowie die Unter- und Mittelstufen der Dualen Ausbildung statt, sofern sie an diesem Tag keine Prüfungen der Kammern, beziehungsweise Klausuren haben. Die anderen Bildungsgänge an den beruflichen Schulen haben Präsenzunterricht.

„Wir greifen damit auch die Wünsche der Eltern und der Lehrerverbände auf und schaffen einen Raum, in dem die Schulen das Lernen auf Distanz mit den Schülerinnen und Schülern einüben können“, erläuterte Karin Prien. Nach diesen beiden landesweiten Distanzlernübungstagen werde das Bildungsministerium die Erfahrungen gemeinsam mit Eltern, Lehrerverbänden und Schulleitungen auswerten.„Wir sind in den vergangenen Wochen gut gemeinsam durch diese herausfordernden Zeiten in den Schulen gekommen. Großes Engagement, große Disziplin und Gemeinsinn haben Schule geprägt“, betonte Karin Prien.

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