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Erinnerung an Sicherung von Sportbooten wegen Sturmflutwarnung

Anlässlich der Herbstsaison weist die Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein auf die damit auftretenden witterungsbedingten Gefahren für die Berufs- und Freizeitschifffahrt hin.

Insbesondere für Sportboote können durch Starkwind- oder Hochwasserlagen Gefahren entstehen, wenn Bootseigner ihrer Verkehrssicherungspflicht in den Häfen nicht nachkommen.

Auf Grund der in den kommenden Tagen zu erwartenden Sturmflut an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste sollte sichergestellt werden, dass insbesondere die Leinenführung der noch in den Häfen liegenden Boote regelmäßig an die veränderlichen Wasserstände angepasst wird und ausreichend Fender ausgebracht sind.

Die Wasserschutzpolizei rät daher, dass die Eigner sich im Rahmen ihrer Sicherungspflichten regelmäßig über die zu erwartenden Wetterlagen informieren und ihre Boote und die darauf befindlichen Ausrüstungsgegenstände entsprechend sichern, um Schäden an eigenem oder fremden Eigentum zu vermeiden.

Entsprechende Informationen über die aktuelle Seewetterlage und die zu erwartenden Pegelstände stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auf seiner Homepage zur Verfügung.

www.bsh.de

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