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Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Fahrrad

[LÜBECK]

Am Donnerstagabend (6. März) ereignete sich in Lübeck-St.Lorenz ein
Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Fahrrad, bei dem der 18-jähriger
Radfahrer leicht verletzt wurde. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die
Polizeibeamten Betäubungsmittel in nicht geringer Menge bei dem Fahrzeugführer
fest. Er wurde vorläufig festgenommen.

Der Fahrradfahrer befuhr gegen 22:30 Uhr die Ziegelstraße entgegen der
vorgeschriebenen Fahrtrichtung von der Fackenburger Allee kommend den Radweg.
Der Fahrer des silbernen VW Golf soll beim Ausfahren aus der Leimsiede gegen den
18-jährigen Radfahrer gestoßen sein. Dieser verletzte sich dabei leicht.

Die aufnehmenden Polizeibeamten stellten bei dem 52-jährigen Kraftfahrzeugführer
Hinweise auf Betäubungsmittelkonsum fest. Ein freiwillig durchgeführter
Urin-Test ergab ein positives Ergebnis auf Ecstasy. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme fanden die Beamten in dem VW eine Tüte mit 400g einer weißen Substanz, bei der es sich mutmaßlich um Amphetamin handelt.
Außerdem entdeckten die Polizisten ein Langschwert und einen Baseballschläger im
Pkw. Bei dem Fahrzeugführer fanden die Einsatzkräfte eine kleine Dose ebenfalls
mit einer kleinen Menge Amphetamin auf. Die Polizisten stellten die Beweismittel
sicher und beschlagnahmten das Betäubungsmittel.

Von dem 52-jährigen Lübecker ließen die Polizeibeamten eine Blutprobe zur
Feststellung der Fahrtüchtigkeit entnehmen. In den polizeilichen Maßnahmen
stellte sich zudem heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis ist.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck ordnete daraufhin die vorläufige Festnahme des
Fahrzeugführers an. Gegen den Lübecker leiteten die Polizeibeamten Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses berauschender
Mittel, der fahrlässigen Körperverletzung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie
des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines gefährlichen
Gegenstands ein. Am Freitagvormittag wurde der Tatverdächtige mangels vorliegender Haftgründe aus
dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.

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