Flucht vor Polizeikontrolle endet in Untersuchungshaft

Dienstagnachmittag, 13. Januar, stellten Einsatzkräfte der Gemeinsamen
Fahndungsgruppe Schengen-Süd auf der Bundesautobahn 1 bei Bad Schwartau einen
Opel Corsa ohne gültige Zulassung fest. Der Fahrer des Wagens versuchte sich der
geplanten Kontrolle zu entziehen, konnte nach kurzer Flucht in Bad Schwartau
aber gestellt werden. Ermittlungen ergaben, dass der Flüchtige aufgrund eines
Untersuchungshaftbefehls zur Fahndung ausgeschrieben war.
Gegen 16:10 Uhr fiel den Beamten der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Schengen-Süd
(bestehend aus Landespolizeipolizei, Bundespolizei und dem Zoll) der blaue Opel
Corsa auf der BAB1 in Fahrtrichtung Süden auf. Nachdem das Fahrzeug an der
Anschlussstelle Bad Schwartau die Autobahn verließ, wollten die Einsatzkräfte
den Wagen und auch den Fahrzeugführer kontrollieren.
Trotz Anhaltesignalen beschleunigte der Opel Corsa plötzlich stark und der
Fahrer flüchtete in Richtung Stockelsdorf. Kurz darauf konnten ihn die Beamten
jedoch in der Hindenburgstraße in Bad Schwartau stoppen. Bei der Überprüfung des
PKW stellte sich heraus, dass die angebrachten Siegel und die
Hauptuntersuchungsplakette auf dem Kennzeichenschild gefälscht waren. Die
Kennzeichen wurden sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Der Fahrer verhielt sich am Anhalteort verdächtig, er machte zunächst keine
Angaben zu seiner Person. Bei der anschließenden Identitätsfeststellung ergab
sich, dass der 59 -Jährige (Staatsangehörigkeit: Deutsch) ohne festen Wohnsitz
aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls wegen Urkundenfälschung in mehreren
Fällen zur Fahndung ausgeschrieben war und auch keine Fahrerlaubnis besaß. Die
Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Zur Verkündung des vorliegenden Untersuchungshaftbefehls wurde der Mann am
Mittwochvormittag einem Haftrichter des Amtsgerichtes Lübeck vorgeführt und
anschließend der Justizvollzugsanstalt Lübeck zugeführt.