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32 Geschwindigkeitsverstöße in zwei Stunden

Geschwindigkeitskontrollen im Steinrader Damm

[LÜBECK]

Beamte des 2. Polizeireviers haben Donnerstag, 7. Mai, Geschwindigkeitskontrollen im Steinrader Damm in Lübeck-St. Lorenz durchgeführt. In der dortigen 30er Zone im Bereich des Schulwegs stellten
die Polizisten binnen zwei Stunden 32 Geschwindigkeitsverstöße fest. Ein 19-
Jähriger fuhr mit Abzug der Toleranz mit 72 km/h durch die Kontrollstelle. Auch
der 14 Jahre alte Fahrer eines E-Rollers muss sich aufgrund diverser Verstöße
verantworten. Insgesamt jedoch zeigten sich die kontrollierten
Verkehrsteilnehmer einsichtig und bedankten sich teilweise trotz des Hinweises
auf die zu erwartenden Verwarn- oder Bußgelder. Auch von Passanten, die zum Teil
mit ihren Kindern unterwegs waren, wurden die Kontrollen positiv aufgenommen.

19 Verkehrsteilnehmer überschritten die Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h
(Verwarngeld). Zehn fuhren zwischen 16 km/h und 20 km/h zu schnell (Bußgeld), zwei
durchfuhren die Messstelle mit einer Geschwindigkeit von 21-30 km/h (Bußgeld, ein
Punkt) zu schnell und ein Verkehrsteilnehmer überschritt die
Höchstgeschwindigkeit im Bereich von 41-50 km/h (Bußgeld, zwei Punkte, einen Monat
Fahrverbot). Ein noch in der Probezeit befindlicher, ortskundiger 19 Jahre alter
Lübecker passierte die Messstelle abzüglich der Toleranz mit 72 km/h anstelle
der erlaubten 30 km.

Kurz vor dem Ende der Geschwindigkeitskontrolle fuhr ein mit einer Sturmhaube
vermummter E-Scooter-Fahrer auf dem Radweg stadteinwärts an den Polizeibeamten
vorbei. Dieser war schneller als mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von 20 km/h unterwegs, zudem war an dem E-Roller keine Versicherungsplakette
angebracht. Der 14-Jährige ignorierte die Aufforderung zum Anhalten und fuhr
einfach weiter. Nach kurzer Verfolgung konnten ihn die Polizisten in der
Schönböckener Hauptstraße einholen und anhalten. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Software des Rollers verändert und somit eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h mit dem
Elektrokleinstfahrzeug möglich war. Auf dem Trittbrett erkannten die Polizisten
des 2. Reviers eine Versicherungsplakette aus dem Jahr 2026, die zuvor von einem
Mietroller entwendet worden war und nicht zu dem kontrollierten E-Roller
gehörte. Ferner führte der 14-Jährige weitere entwendete
Versicherungsklebeplaketten von Mietrollern mit sich. Er muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, zudem leitete die Polizei Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes
gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie des Verdachts des Diebstahls und des
Kennzeichenmissbrauchs ein. Der E-Roller wurde sichergestellt. Auch aufgrund
seiner Vermummung sowie des Fahrens während der Flucht mit dem E-Roller auf dem
Gehweg muss der Jugendliche nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

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