Zwei Polizeibeamte durch erhebliche Widerstandshandlungen verletzt
Polizei findet in der Wohnung Betäubungsmittel

Zwei Polizisten wurden Dienstrag, 12. Mai, durch einen 30-jährigen Mann leicht verletzt, nachdem er an seiner Wohnanschrift in Neustadt in Holstein erheblichen Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen geleistet
hatte. Im weiteren Verlauf fanden Polizeibeamte eine größere Menge Betäubungsmittel in seiner Wohnung. Die Einsatzkräfte nahmen den Mann vorläufig fest. Die Kriminalpolizei in Neustadt führt die nun eingeleiteten
Ermittlungsverfahren.
Gegen 18.15 Uhr befanden sich zwei Polizeibeamte des Polizeireviers Neustadt in
Holstein an der Wohnanschrift eines 30-jährigen Mannes (Staatsangehörigkeit:
deutsch), bei dem es sich um den Täter einer Körperverletzung im Kreis Plön
handeln sollte. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sperrte sich der Ostholsteiner
gegen die polizeilichen Maßnahmen und stieß einen Polizisten die Treppe
hinunter. Dem anderen Polizisten trat er in sein Gesicht.
Mit Unterstützung weiterer Polizeibeamter wurde der Mann, der sich weiter
erheblich wehrte, in ein Krankenhaus gefahren, da sich während des Einsatzes der
Hinweis auf den Konsum von Betäubungsmitteln ergab und das Amtsgericht Lübeck
die Entnahme einer Blutprobe anordnete. Diese entnahm eine Ärztin in einem
nahegelegenen Krankenhaus. Da sich die beiden Polizisten durch die vorherigen
Handlungen des Mannes leicht verletzten, wurden diese anschließend in einem
Krankenhaus versorgt.
In der Wohnung des Mannes fanden Einsatzkräfte eine größere Menge
Betäubungsmittel. Insgesamt stellten sie fast 500 Gramm Kokain und jeweils über
2 Kilogramm Cannabisblüten sowie Haschischplatten fest. Die Polizeibeamten
nahmen ihn auf Grundlage des Verdachts einer Straftat nach dem
Betäubungsmittelgesetz vorläufig fest. Nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen erfolgte am heutigen Morgen eine Entlassung aus dem Polizeigewahrsam.
Die Kriminalpolizei in Neustadt führt die Ermittlungsverfahren sowohl wegen des
Verdachts eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie dem Widerstand
gegen Polizeivollzugsbeamte.