Geflügelpest in Stockelsdorf nachgewiesen
Geflügelpest bei Hausgeflügel im Bohnrader Weg in Stockelsdorf festgestellt. Anordnung der Aufstallung in Lübeck und Ostholstein
Der Landrat des Kreises Ostholstein ordnet aufgrund der Artikel 60 bis 71 der Verordnung (EU) 2016/429 in Verbindung mit den Artikeln 11 bis 67 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und den §§ 21, 27 und 65 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) in Verbindung mit den Abschnitten 2 und 8 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2018 (BGBl. I S. 1938) in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) vom 16.07.2014 (GVOBl. S. 141), der §§ 173, 174, 176, 228, 229, 235 – 237, 249 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) i.d.F. vom 02.06.1992 (GVOBl. S. 243), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, zur Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Ostholstein folgendes an:
I. Der Ausbruch der Geflügelpest in einer Legehennenhaltung in Stockelsdorf am 02.11.2022 wird gem. Art. 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 amtlich festgestellt.
II. Um den Seuchenbestand wird eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone (Sperrbezirk) umfasst das Gemeindegebiet der folgenden Gemeinden:
Die in Folge beschriebenen Gebieten in den Gemeinden Stockelsdorf und Bad Schwartau: Entlang der L 185 ab dem Ortsteil Pohnsdorf Richtung Westen; über die Mühlenstraße und die Hindenburgstraße weiter über den Cleverhofer Weg bis zur Kreisgrenze zur Stadt Lübeck. Der Kreisgrenze folgend bis im Bereich der L 332 (Kreisgrenze zum Kreis Segeberg) entlang dem Fluss Heilsau Richtung Krumbecker Hof. Im Ortsteil Obernwohlde über die Straße „Am Brink“ Richtung Arfrade. Entlang der Clever Au bis zur L 185 im Bereich Pohnsdorf.
Tierhalter wissen in der Regel, wie sich zu verhalten haben. Hier der Link zur Anordnung und was jetzt zu tun ist:
https://kreis-oh.de/media/custom/2454_3732_1.PDF?1667382458
Des Weiteren hat auch Lübeck vorbeugende Schutzmaßnahmen erlassen:
Lübeck ordnet für das Lübecker Stadtgebiet die Aufstallung aller Gefügelbestände an
Im Kreis Ostholstein, Bohnrader Weg, ist am 1. November 2022 der Ausbruch der Geflügelpest bei Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. Da der Ausbruchsbetrieb nahe der Lübecker Stadtgrenze liegt, müssen auch in der Hansestadt Lübeck eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet werden.
Geflügel ist deshalb ab sofort im gesamten Lübecker Stadtgebiet bis auf folgende örtliche Ausnahmen aufzustallen: Alt-Kücknitz/Dummersdorf/Roter Hahn, Pöppendorf, Ivendorf, Teutendorf, Alt-Travemünde/Rönnau, Brodten, Priwall, Krummesse, Beidendorf, Blankensee sowie der südöstlich des Müggenbuschwegs gelegene Teil des Stadtbezirks Strecknitz).
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende und – abhängig von der Art des Geflügels – mit schwerwiegenden Krankheitssymptomen und Verenden einhergehende Tierseuche, die durch bestimmte und besonders aggressive Influenzaviren hervorgerufen wird. Das Geflügelpestvirus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft, über Personen, kontaminierte Gegenstände, Gerätschaften, Transportbehälter oder Verpackungsmaterialien verbreitet. Ebenfalls können Eier von infizierten Tieren virushaltig sein.
Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehört unter anderem, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren.
Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut:
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel