Einzelheiten zum “Soft-Lockdown” ab Montag
Ab Montag wird das öffentliche Leben in ganz Deutschland weitgehend heruntergefahren. Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben.
“Das ist eine harte Entscheidung. Wir haben beschlossen, bundesweit sehr viel herunterzufahren”, sagte Ministerpräsident Daniel Günther am Abend in Kiel. Zuvor hatten die Ministerpräsident:innen der Länder und die Bundeskanzlerin sich auf umfangreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens geeinigt. “Diese Entscheidung ist mir sehr schwer gefallen, aber auch wir in Schleswig-Holstein haben erheblich steigende Zahlen zu verzeichnen”, betonte der Regierungschef. Innerhalb eines Tages hätten sich die Ansteckungszahlen hier nahezu verdoppelt. Deshalb habe das Expertengremium der Landesregierung zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen geraten. “Jetzt ist eine nationale Kraftanstrengung notwendig. Es geht um die Gesundheit vieler Menschen.”
Regelungen treten Montag in Kraft
Die nun beschlossenen Einschränkungen sollen am 2. November in Kraft treten und vorerst bis Ende November gelten. Folgende Beschlüsse haben die Ministerpräsident:innen gefasst:
- Kontaktbeschränkungen: Künftig dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch die Angehörigen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch zehn Personen. “Meine eindringliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger lautet: Reduzieren Sie ihre Kontakte deutlich”, sagte Günther. “Nutzen wir die nächsten vier Wochen, um die Ansteckungszahlen zu senken.”
- Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen werden geschlossen. Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen bleiben erlaubt. Auch Kantinen dürfen weiterhin öffnen.
- Freizeit: Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle werden geschlossen. Auch Museen sind betroffen. Unterhaltungs-Veranstaltungen werden untersagt.
- Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, auch Trainingseinheiten von Vereinen müssen ausfallen. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga darf weiterhin stattfinden – jedoch nur ohne Zuschauer.
- Tourismus: Günther appellierte an die Bürger:innen, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, zu verzichten. Das gelte sowohl im Inland und als auch für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
- Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie oder Fußpflege sind weiterhin möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
- Einzelhandel: Geschäfte bleiben geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
- Schulen und Kitas: Die Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen weiterhin geöffnet bleiben. Dasselbe gilt auch für Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.
Weitere Corona-Hilfen geplant
Bund und Länder seien entschlossen, betroffene Betriebe, Selbstständige und Vereine zu entschädigen, sagte Günther. Nur unter dieser Bedingung habe er den nun getroffenen Regelungen zustimmen können. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern werde der Bund 75 Prozent der Umsätze des Vorjahresmonats erstatten, bei größeren werde nach EU-Beihilferecht entschieden. Der Bund werde dieses Vorhaben noch in dieser Woche konkretisieren. Die Mehrkosten dafür lägen bei schätzungsweise zehn Milliarden Euro, erklärte der Regierungschef.
Infektionszahlen deutlich angestiegen
Am Mittwoch seien in Schleswig-Holstein 278 Corona-Neuinfektionen innerhalb eines Tages gemeldet worden – so viele wie noch nie seit dem Ausbruch der Pandemie im Frühjahr. Die Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts für Schleswig-Holstein bei 41,81. Bundesweit lag die sogenannte Inzidenzzahl bei 93,6.