Nur noch mit triftigem Grund oder negativem Coronatest nach Dänemark

Ab Samstag, 31.10.2020, gilt auch keine Sonderregelung für Schleswig-Holsteiner mehr, wenn sie nach Dänemark wollen. Nur noch mit diesen triftigen Gründen:

  • Arbeit in Dänemark
  • Geschäftsreise
  • Gültige Arbeitserlaubnis unter der „Working Holiday“-Regelung
  • Lieferung von Waren oder Dienstleistungen
  • Seemann, Besatzungsmitglied für Flugzeug, Diplomat, etc.
  • Vorstellungsgespräch
  • Studium in Dänemark
  • Ausbildungspraktikum
  • Besuch einer Volkshochschule
  • Au-pair
  • Besuch von Eltern, Stiefeltern, Geschwistern, Stiefgeschwistern, Großeltern, Stiefgroßeltern, Kindern, Stiefkindern, Enkeln oder Stiefenkeln
  • Besuch eines festen Partners
  • Einreise mit einem dänischen Partner oder engem Verwandten, der im Ausland lebt
  • Umgangsrecht mit einem minderjährigen Kind in Dänemark
  • Sorgerecht für ein minderjähriges Kind
  • Geburt eines eigenen Kindes
  • Ernste oder kritische Erkrankung eines Partners oder Verwandten
  • Fortlaufende Behandlung im Gesundheitssystem
  • Beerdigung
  • Gerichtsverfahren
  • Anliegen bei Botschaft oder ausländischer Vertretung in Dänemark
  • Eigenes Ferienhaus, Boot oder Dauercampingplatz

Auch für Schleswig-Holsteiner gilt nun: Einreise nur noch aus diesen Gründen oder nach Vorlage eines negativen Coronatests, nicht älter als 72 Stunden.

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Das Dänische Außenministerium bietet auf seiner Internetseite mehrere Formulare, unter anderem ein „sweetheart-Formular“, das ausgefüllt werden muss, um den Beziehungsstatus zur Person in Dänemark sicherzustellen.

coronasmitte.dk/en/entry-into-denmark

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