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Noch in Aufklärung: Verletzte Polizistin nach eventuellem Einbruch mit Körperverletzung

In der Sonntagnacht (10.04.2022) drang in Lübeck ein bis dahin Unbekannter Mann in eine fremde Wohnung ein und griff dort einen Mann an. Der Vater des Geschädigten kam zur Hilfe. Im folgenden Polizeieinsatz wurde eine Polizistin durch den Hauptaggressor verletzt, sie war nicht mehr dienstfähig.

Gegen 03:40 wurde eine Streifenwagenbesatzung des 1. Polizeireviers Lübeck in die Stavenstraße geschickt, nachdem es dort zu einer Körperverletzung durch einen unbekannten Mann gekommen war, der zuvor gewaltsam in das Haus eingedrungen sein soll.

Die Polizisten konnten den Angreifer im zweiten Obergeschoss des Hauses in einem Zimmer auf dem Boden liegend vorfinden. Auf ihm kniete der zuvor Angegriffene und schlug auf ihn ein. Weil die Streithähne nicht auseinander zu bringen waren, setzte ein Beamter Pfefferspray gegen die beiden ein. Der 39-jährige Lübecker wich daraufhin zur Seite. Der Angreifer hingegen blieb davon unbeeindruckt. Bei ihm handelt es sich um einen 29-jährigen Lübecker. Er griff sofort die Polizisten an und schlug nach ihnen. Dabei konnte er die Haare einer Polizistin greifen und sie in seine Richtung ziehen. Durch die massive Krafteinwirkung riss er ihr ein Haarbüschel aus.

Aufgrund fortwährender Versuche, mit Gewalt gegen die eingesetzten Polizeibeamten vorzugehen, mussten weitere Kräfte herangezogen werden. Die Beamten gingen nunmehr gemeinsam mit einem Schild in das Haus und konnten letztlich mit vereinten Kräften den aufgebrachten Mann im Badezimmer des 2. Obergeschosses überwältigen, zu Boden bringen und ihm Handfesseln anlegen.

Eine Erklärung konnte der Mann für sein Verhalten nicht geben, auch konnte er sich schon vor Ort nicht mehr an die Geschehnisse erinnern. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde die Entnahme einer Blutprobe bei dem Mann angeordnet. Er kam mit diversen Verletzungen, die aus der vorangegangenen gegenseitigen Körperverletzung stammen, in ein Lübecker Krankenhaus. Auch sein Opfer wurde in ein Krankenhaus gebracht und ihm dort eine Blutprobe entnommen. Die verletzte Kollegin wurde ebenfalls in einem Krankenhaus behandelt und blieb vorerst nicht dienstfähig.

Insgesamt wurden Strafverfahren wegen des Verdachts von Körperverletzungsdelikten, des Widerstandes gegen und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Warum der Mann gewaltsam in das Haus eingedrungen und auf den 39-Jährigen losgegangen war, ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Gekannt haben sich der Tatverdächtige und der Geschädigte sowie dessen Eltern nicht.

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