Am Freitag (24.07.) in der Zeit von 13.50 bis 16.00 Uhr führten Polizisten des 1. Polizeireviers Lübeck in der Beckergrube „Durchfahrtskontrollen“ durch. Die Beckergrube ist mit Verkehrszeichen 206 gekennzeichnet und somit ist die Durchfahrt für Fahrzeuge verboten.
Bei den Kontrollierten wurden unzählige Verwarnungen ausgesprochen, aber auch 69 Mal eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, die mit einem Verwarngeld verhängt wurde.
Auch zukünftig wird es dort öfters spontane Verkehrskontrollen geben.
Aussender: Polizeidirektion Lübeck