Schleswig-Holsteins Gerichte und Staatsanwaltschaften nutzen Videotechnik

Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein sind mit Videokonferenztechnik ausgerüstet worden und nutzen diese in Pandemiezeiten zunehmend. Zudem sind alle Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwalt sowie alle Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit mobilen Endgeräten ausgerüstet und können das System nutzen.

„Das hat unserer Justiz bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr sehr geholfen. Wir waren besser vorbereitet als andere Bundesländer, weil bei uns die Digitalisierung der Justiz schon so weit fortgeschritten ist“, erklärte Justizminister Claus Christian Claussen. „Um diese Situation noch weiter zu verbessern und um Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung im Saal durchführen zu können, wurde für die Gerichte Hardware beschafft, die zurzeit ausgeliefert wird. Mitarbeiter des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und meines Hauses bieten derzeit zudem Schulungen für die Videokonferenz für die ordentliche Gerichtsbarkeit an. Damit ist alles getan, damit die Gerichte in der Pandemie, bzw. während des Lockdowns mehr Verhandlungen und Anhörungen im Wege der Bild- und Tonübertragung durchführen können“, betonte der Minister.

Hintergrund

In Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit, Verhandlung und Anhörung im Wege der Bild- und Tonübertragung (Videokonferenz) mit dem Videokonferenzsystem dOnlineZusammenarbeit von dataport durchzuführen, das über die Internet-Adresse https://video.openws.de zu erreichen ist und auf Basis von Jitsi-Meet (https://jitsi.org/) betrieben wird. Eine Kurzanleitung finden Sie dort. Das System hat den Vorteil, dass keine spezielle Software zur Nutzung notwendig ist, sondern der Einsatz eines modernen Browsers genügt. Browser mit einer Chromium Engine, z. B. Google Chrome oder Microsoft Edge Chromium, bieten die beste Gewähr für die Nutzung. Die beste Tonqualität erzielt man, wenn der Teilnehmer ein Headset verwendet.

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