Für Schüler und Schülerinnen, die die theoretische Prüfung bereits abgelegt haben, aber die praktische Prüfung nicht abgelegt oder nicht bestanden haben, wird die Abnahme der praktischen Radfahrprüfung im Schonraum angeboten.
Die grünen Prüfbögen aus der Schule sind hierfür mitzubringen, ebenso das eigene verkehrssichere Fahrrad und der eingestellte Helm – Elternbegleitung ist notwendig. Diese abgelegte praktische Prüfung im „Schonraum“ ist jedoch kein „Freifahrtschein“ für die Kinder. Die Verantwortung zur Teilnahme des Kindes am Straßenverkehr liegt bei den Eltern.
Dazu werden folgende Einzeltermine für Lübecker Viertklässler angeboten:
Dienstag, 20.07.2021
Donnerstag, 22.07.2021, Beginn um 09:00 Uhr.
Die Anzahl der Plätze ist begrenzt – die Anmeldung ist daher notwendig und wird unter 0451 – 1400 entgegengenommen.
Die Verkehrserziehung der Grundschüler hat in der Corona Zeit sehr gelitten. Verkehrsregeln und richtiges Verhalten konnten nur beding vermittelt und eingeübt werden, die motorischen Fähigkeiten haben zusätzlich abgenommen.
Trotzdem werden Lübecker Eltern ihre Kinder bedenkenlos aufs Fahrrad setzen und nach den Sommerferien zur weiterführenden Schule schicken. Das Ganze auf einem neuen Schulweg in unvertrauter Umgebung und mit unbekannten Gefahrenpunkten.
Würden Sie Ihr „Nichtschwimmerkind“ ohne Begleitung ins Tiefe schicken?
Die Präventionsstelle der Polizeidirektion Lübeck weist ausdrücklich auf diesen Missstand hin und bietet Lösungsmöglichkeiten an. Mit dem Angebot wollen wir die Eltern animieren, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden und sie beim Üben mit Rat und auch Tat unterstützen. Dazu wurden der Übungskatalog I (für die Grundschule) und der Übungskatalog II (für die weiterführende Schule) von der Präventionsstelle entwickelt und zum Download bereitgestellt:
Zu finden unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Praevention/Verkehrserziehung/verkehrserziehung.html