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Häufung von Fällen gefälschter Impfpässe im Bereich Lübeck

Die Anzahl der Straftaten im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen ist im Bereich Lübeck in den letzten Wochen stark gestiegen. Deswegen richtet die Polizeidirektion Lübeck eine gesonderte Ermittlungsgruppe ein, um die Fallbearbeitung zu bündeln und Straftaten konsequent zu verfolgen.

Seit Einführung der 2 G-Regel steigen die Fallzahlen stark an. So sind in den letzten Wochen im Bereich Lübeck über 100 Fälle von gefälschten Impfausweisen angezeigt worden. Die Hinweise erreichen die Ermittler insbesondere von Apotheken. Dort fielen die gefälschten Impfausweise auf, wenn für diese der digitale Barcode erstellt werden sollte.

Die Arten der Fälschungen waren dabei vielfältig. Die Mitarbeitenden der Apotheke werden fortlaufend über neue Fälschungsmerkmale informiert. Die inzwischen routinierte Überprüfung der analogen Impfausweisdaten im Digitalisierungsprozess lässt gefälschte Impfausweise inzwischen einfacher erkennen.

Die Lübecker Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion Lübeck weisen in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass bereits die Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen strafbar ist, z. B. das Präparieren von Blankett-Impfausweisen, der Handel mit und das Sichverschaffen von solchen Produkten. Derartige Taten sind nach dem Gesetz (§ 275 StGB) mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht.

Der Impfausweis stellt zudem eine Urkunde dar. Zeigt der Nutzer einen gefälschten Impfpass vor, z. B. in einer der Apotheke, so besteht der Anfangsverdacht der Urkundenfälschung, die mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird. Abgesehen von den zu erwartenden Strafen kann für nicht geimpfte Personen ein Gesundheitsrisiko bestehen.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Polizeidirektion Lübeck haben einen Schwerpunkt auf die konsequente Ahndung und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen gelegt. Jede einzelne Tat wird unter Ausschöpfung der möglichen rechtlichen Mittel verfolgt.

Personen, die sich einen gefälschten Impfpass verschafft und diesen ggf. auch bereits verwendet haben, werden auf die Möglichkeit hingewiesen, durch eine Selbstanzeige Reue zu zeigen und zu dokumentieren, dass eine weitere Verwendung der gefälschten Urkunde nicht mehr erfolgen wird.

Prävention und Schutz der persönlichen Daten:

Neben den persönlichen Daten stellen einige Bürgerinnen und Bürger die Chargennummer des Impfstoffes sowie das Impfdatum in ihrem Status des Messengerdienstes oder in den sozialen Medien online. Frei einsehbare Daten könnten sich Kriminelle zu Nutzen machen und damit Impfausweise fälschen oder die Daten für andere Zwecke missbräuchlich weitergeben. Je nach AGBs könnten auch die Messengerdienste und Anbieterplattformen von sozialen Medien die persönlichen Daten weiter verarbeiten, für Werbezwecke nutzen oder Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand speichern.

Der „gelbe“ Impfausweis in Papierform sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden. Ist er außer Haus erforderlich oder muss er neben dem digitalen Dokument vorgezeigt werden, sollte der Ausweis wie alle anderen Papiere sicher am Körper, am besten in einer verschlossenen Innentasche der Jacke, aufbewahrt werden.

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