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Betrunkene ohne Führerschein beging Unfallflucht wurde aber von Zeugen beobachtet

Am späten Freitagabend (25.08.) kam es im Lübecker Innenstadtbereich zu einem Verkehrsunfall. Die alkoholisierte Verursacherin entfernte sich trotz Ansprache durch Zeugen vom Unfallort und konnte erst im Bereich der Ritterstraße gestoppt werden. Einen Führerschein hatte die Tatverdächtige nicht.

Gegen 23:45 Uhr wurde der Polizei ein Unfall im Bereich der Beckergrube in der Lübecker Innenstadt gemeldet. Eine Fahrzeugführerin hatte ein parkendes Fahrzeug angefahren und sich anschließend vom Unfallort entfernt.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen touchierte die 55-jährige in Lübeck wohnhafte Fahrerin mit ihrem Hyundai ein am Straßenrand parkendes Auto. Anstatt anzuhalten, setzte sie ihre Fahrt jedoch einfach weiter fort.

Der hinter der Frau fahrende Zeuge verfolgte das Fahrzeug der Tatverdächtigen bis zur nächsten Ampelkreuzung, stieg aus dem eigenen Auto aus, klopfte gegen ihr Fenster und sprach sie auf den Unfall an. Die Tatverdächtige setzte ihren Weg dennoch unvermittelt fort.

Der Mann nahm die Verfolgung weiter auf und fuhr dem Hyundai bis in den Bereich der Ritterstraße hinterher. Auf dem Weg führte die 55-Jährige ihr Fahrzeug mehrfach in Schlangenlinien und überfuhr teilweise auch den Radweg. Schließlich wurde sie durch die alarmierte Polizei kontrolliert.

Während der Aufnahme des Sachverhalts stellten die Beamten Atemalkoholgeruch fest. Ein anschließender Vortest ergab 1,44 Promille. Die Tatverdächtige wurde für die Entnahme einer Blutprobe zum 2. Polizeirevier Lübeck gebracht.

Dort stellte sich zudem heraus, dass die Frau ihren Führerschein bereits vor mehreren Jahren wegen damals begangener Verkehrsverstöße verloren hatte. Nach Abschluss aller polizeilicher Maßnahmen wurde sie auf der Dienststelle entlassen.

Der durch den Unfall entstandene Sachschaden liegt ersten Schätzungen zufolge im mittleren vierstelligen Bereich.

Gegen die 55-Jährige wird nun unter anderem wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

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