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Warnung vor falschen Handwerkern in Lübeck

Polizei gibt Verhaltenstipps

[LÜBECK]

In der Polizeidirektion Lübeck wurde im Oktober 2025 ein Anstieg
von Straftaten mit der Masche „Falsche Handwerker“ festgestellt. Insgesamt
registrierte die Polizei acht Fälle im Lübecker Stadtgebiet. Die
Bezirkskriminalinspektion Lübeck hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des
Trickdiebstahls aufgenommen.

Nach dem aktuellen Erkenntnisstand gibt es zwei Vorgehensweisen, die die
Tatverdächtigen derzeit anwenden. Im ersten Schritt geben sich die
vermeintlichen Handwerker als Mitarbeiter der Stadtwerke Lübeck oder andere
Wasserwerker aus. Sie geben dann den Wohnungsnehmern gegenüber an, dass es im
Umfeld zu einem Rohrbruch gekommen sei und nun die Rohre im Haus überprüft
werden müssten.

Bei der ersten Vorgehensweise dreht ein Tatverdächtiger, nachdem die Wohnung
betreten wurde, alle Heizkörper und Wasserhähne auf. Anschließend bittet er die
Wohnungsnehmerin oder den Wohnungsnehmer ein Messinstrument an einer Heizung zu
beobachten, während der Tatverdächtige angeblich die übrigen Anschlüsse
kontrolliert. Tatsächlich durchsucht er in dieser Zeit die anderen Räume nach
Wertgegenständen und Bargeld.

Bei der zweiten Vorgehensweise lehnt der Tatverdächtige die Tür nach dem
Betreten der Wohnung nur an und führt den Geschädigten oder die Geschädigte ins
Badezimmer. Dort werden die Wasserhähne geöffnet, um angeblich die
Wasserqualität zu überprüfen. Währenddessen betritt ein zweiter Tatverdächtiger
die Wohnung und sucht die Räume nach Wertgegenständen und Bargeld ab.
Anschließend wurde den Geschädigten mitgeteilt, dass alles in Ordnung sei und
die Tatverdächtigen verließen die Wohnung mitsamt den Wertgegenständen.

Im vergengenen Monat hat die Polizei in Lübeck acht Taten mit den beschriebenen
Begehungsweisen registriert. In sechs Fällen entstand ein Gesamtschaden von über
40 000 Euro, bei den übrigen zwei Fällen blieb es beim Versuch. Die
Bezirkskriminalinspektion hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des
Trickdiebstahls aufgenommen.

Um weitere Taten zu verhindern, bittet die Polizei um die Beachtung der
folgenden Tipps und Hinweise:

– Handwerker nehmen Termine in der Regel nach einer
Terminvereinbarung wahr. In Mietobjekten werden diese Termine
üblicherweise durch Aushänge angekündigt. Wenn eine solche
Ankündigung nicht stattgefunden hat, verweigern Sie zunächst den
Zutritt und fragen Sie bei Ihrer Wohnungsverwaltung nach.

– Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht unter
Vorspiegelung einer Notlage.

– Lassen Sie sich einen Firmenausweis vorlegen und überprüfen Sie
die Angaben auf ihre Richtigkeit.

– Rufen Sie im Zweifel die Polizei an und lassen Sie keine fremden
Personen in Ihre Wohnung.

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