Lübeck

Fahndungstreffer nach Ladendiebstahl und Flucht mit Pkw unter Drogeneinfluss

[LÜBECK]

In der Lübecker Innenstadt kam es Donnerstag, 27. November, zu
einem Ladendiebstahl durch zwei männliche Täter. Bei der anschließenden Flucht
mit einem Pkw konnten die Täter durch die Polizei gestellt werden. Der Fahrer
hatte keinen Führerschein und stand unter Drogeneinfluss.

Ein Ladendetektiv eines Drogeriemarkts beobachtete um 17:20 Uhr zwei Männer
dabei, wie diese Parfüms und Kosmetikartikel in eine Trage- und Sporttasche
verstauten und anschließend das Geschäft fluchtartig verließen. Beim Passieren
des Kassenbereichs löste dabei auch die Alarmanlage aus. Der Detektiv verfolgte
die Männer und gab dabei über den Polizeinotruf den Standort der Täter an. Die
Männer verstauten ihr Diebesgut in einem Nissan Almero Tino mit polnischem
Kennzeichen und flüchteten anschließend über die Schmiedestraße in Richtung der
Holstenstraße. Dort konnte der Pkw durch mehrere Streifenwagen und Einsatzkräfte
des Weihnachtsmarkts umstellt und angehalten werden. Bei den Tätern handelte es
sich um einen 24- und einen 26-jährigen polnischen Staatsbürger. Bei der
Durchsuchung des Pkw konnten die Beamten das Stehlgut des Drogeriemarkts in Höhe
von 360 Euro, weiteres Stehlgut eines Supermarkts in Höhe von 130 Euro sowie drei
entwendete EC-Karten sicherstellen. Bei den weiteren Ermittlungen stellten die
Polizeibeamten zudem fest, dass der 24-jährige Fahrer des Pkw keinen
Führerschein hat. Nach einer Urinprobe erhärtete sich der Verdacht eines
vorangegangenen Cannabis-, Amphetamin- und Methamphetaminkonsums bei dem Fahrer.
Ihm wurde anschließend auf dem 1. Polizeirevier eine Blutprobe entnommen. Im
weiteren Verlauf wurde der Fahrer erkennungsdienstlich behandelt. Beide Täter
haben einen festen Wohnsitz in Deutschland und wurden nach den polizeilichen
Maßnahmen entlassen. Die beiden Männer müssen sich wegen eines besonders
schweren Fall des Diebstahls verantworten müssen. Gegen der Fahrer des
Fluchtwagens wurden zusätzlich Anzeigen wegen des Führen eines Kraftfahrzeugs
ohne Fahrerlaubnis und unter Betäubungsmitteleinfluss gefertigt. Gegenstand der
Ermittlungen ist zudem, ob der Halter des Nissan sich strafbar gemacht haben
könnte, weil er seinen Pkw zum Gebrauch an eine Person ohne Führerschein
überlassen hat. Die Ermittlungen werden durch das 1. Polizeirevier Lübeck
geführt.

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