110&112

Einbruch in eine Wohnung – Polizei findet Drogen und Bargeld bei der Anzeigenaufnahme

[LÜBECK]

Unbekannte brachen am gestrigen Donnerstag, 18. Dezember, in eine Wohnung in
einem Mehrfamilienhaus in St. Lorenz ein. Bei der Tatortaufnahme treffen die
Polizeibeamten auf den Geschädigten. Bei dem werden eine nicht geringe Menge
Betäubungsmitteln und fünfstellige Summe Bargeld gefunden. Die Kriminalpolizei
ermittelt wegen des Wohnungseinbruchsdiebstahls und einer Straftat nach dem
Gesetz zum Umgang mit Cannabis. Anwohner riefen die Polizei zu einem Einbruch in eine Wohnung in einem
Mehrfamilienhaus in der Bornhövedstraße in Lübeck, nachdem sie durch einen Knall
aufmerksam geworden waren.

Eine Wohnungstür war gewaltsam geöffnet worden und die Wohnung durchwühlt
worden. Hochwertige elektronische Geräte waren durch die unbekannten Täter vor
Ort belassen worden, dafür waren Kartons zum Abtransport vom Balkon der Wohnung
geworden worden. Beim Eintreffen der Polizei lagen einzelne Kartons vor dem
Mehrfamilienhaus auf einer Grünfläche.

Nach Zeugenaussagen sollen es sich bei den Tatverdächtigen um zwei Männer mit
südländischem Erscheinungsbild mit einer Größe zwischen 175-180 cm handeln.
Einer der beiden Personen hätte eine dunkle Lederjacke mit Fell am Kragen
getragen. Sie sollen mit einem schwarzen Fahrzeug in Richtung der Oldenburger
Straße geflüchtet sein. In dem Wagen soll sich eine weitere Person als Fahrer
befunden haben.

Im Laufe des Einsatzes trafen die Polizeibeamten im Treppenhaus auf den
25-jährigen Geschädigten des Einbruchs. Aus dessen Tasche wäre starker
Cannabisgeruch gestiegen, so dass der Mann kontrolliert wurde. Bei ihm wurde
eine höhere, dreistellige Summe Bargeld, eine größere Menge Cannabis und ein
Messer gefunden.

Nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Gericht wurde die Wohnung des
25-Jährigen durchsucht. Dabei fanden die Beamten eine nicht geringe Menge
Cannabis und einen mittleren fünfstelligen Bargeldbetrag.

Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Gesetz
zum Umgang mit Cannabis gegen den Wohnungsinhaber.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"