Achtung: Einschränkungen im Winterdienst der Gemeinde Stockelsdorf
Persönliche Vorsorge wird empfohlen

Aufgrund anhaltender Lieferengpässe bei Streusalz kann die Gemeinde Stockelsdorf den Winterdienst derzeit nicht im gewohnten Umfang sicherstellen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf einstellen, dass Straßen, Wege und Plätze nicht flächendeckend und nicht in der bisherigen Regelmäßigkeit geräumt und gestreut werden können. Die Gemeinde ist daher gezwungen, den Einsatz des Winterdienstes auf besonders gefährdete Bereiche wie Hauptverkehrsstraßen, Steigungen, Kreuzungen und andere neuralgische Punkte zu konzentrieren. Weniger gefährdete Straßen, Wege und Nebenstrecken können hingegen zeitweise oder vollständig ungestreut bleiben. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass einzelne Nebenstrecken vorsorglich gesperrt werden müssen, um Gefahren für Verkehrsteilnehmende zu vermeiden.
Die Gemeinde Stockelsdorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorsicht walten zu lassen, ihre Wege sorgfältig zu planen und ihr Verhalten den winterlichen Bedingungen anzupassen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende müssen mit erhöhter Rutschgefahr rechnen. Unnötige Wege sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Sofern es die beruflichen Rahmenbedingungen zulassen, wird empfohlen, vorübergehend auf mobiles Arbeiten oder Homeoffice zurückzugreifen, um das Verkehrsaufkommen zu reduzieren und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Gleichzeitig weist die Gemeinde ausdrücklich darauf hin, dass die Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümerinnen und – eigentümer uneingeschränkt bestehen bleiben. Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf sind Schnee und Glätte werktags in der Zeit von acht Uhr bis 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind bis acht Uhr, sonn- und feiertags bis neun Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Darüber hinaus appelliert die Gemeinde an die Solidarität innerhalb der Nachbarschaften: „Bitte unterstützen Sie ältere, kranke oder mobil eingeschränkte Menschen bei der Erfüllung ihrer Räumpflichten und bei notwendigen Wegen“ heißt des aus dem Rathaus.
Wichtiger Hinweis zur persönlichen Vorsorge, Wärmeversorgung und Bevorratung Angesichts der aktuellen winterlichen Witterung, möglicher Einschränkungen im Straßenverkehr sowie eines eingeschränkten Winterdienstes empfiehlt die Gemeinde Stockelsdorf den Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich, neben einer ausreichenden Wärmevorsorge auch eine angemessene Bevorratung für mehrere Tage sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere ausreichend haltbare Lebensmittel und Trinkwasser, notwendige Medikamente und Hygieneartikel, Taschenlampen, Batterien oder andere Lichtquellen, warme Kleidung, Decken und geeignete Heizmöglichkeiten, sowie geladene Kommunikationsmittel (z. B. Mobiltelefone, Powerbanks). Diese Vorsorgemaßnahmen dienen dazu, wetterbedingte Einschränkungen der Erreichbarkeit, Lieferverzögerungen oder zeitliche Verzögerungen bei Räum- und Hilfsdiensten besser überbrücken zu können.
Die Gemeinde bittet darum, insbesondere ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern sowie gesundheitlich eingeschränkte Personen im persönlichen Umfeld im Blick zu behalten und bei Bedarf unterstützend tätig zu werden. Eine gute individuelle Vorbereitung trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und die Sicherheit aller zu erhöhen.
Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf sowie das zugehörige Straßenverzeichnis können auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden. Es ist zu beachten, dass eine Verletzung der Streu- und Räumpflicht im Einzelfall Schadensersatzansprüche geschädigter Dritter nach sich ziehen kann.